Kostenloses Erstgespräch

Lernen Sie mgp Steuerberatung in Berlin kennen und erfahren Sie, wie wir Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten gezielt unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenlosen Erstgespräch.

  • Unverbindlich
  • persönlich
  • Vertrauensvoll

Bitte beachten Sie unsere Aufnahmevoraussetzungen.

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Kostenloses Erstgespräch mit einem Steuerberater vereinbaren

Wir möchten, dass Sie einen ersten Eindruck von uns als Steuerkanzlei gewinnen, ohne dass Ihnen dabei bereits Kosten entstehen. Daher bieten wir ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Steuerberater an. In diesem Gespräch lernen Sie uns kennen und erhalten ein qualifiziertes Angebot über die voraussichtlich anfallenden Kosten.

Sollten Sie im Erstgespräch bereits eine konkrete steuerliche Beratung wünschen (sog. Erstberatung), wird nur der Beratungsanteil des Gesprächs auf Basis einer Zeitgebühr berechnet. Eine umfassende Beratung im Erstgespräch ist jedoch in der Regel nicht möglich, da hierfür eine ausführliche Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, die aus Zeit- und Haftungsgründen nicht innerhalb des Erstgesprächs erfolgen kann.

Zu unseren Mandanten gehören:

  • Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG)
  • Personengesellschaften (GbR, ohG, KG und GmbH & Co. KG)
  • Konzern- & Holdingstrukturen
  • Unternehmen ab € 0,5 Mio. Jahresumsatz
  • Internationale Unternehmensstrukturen
  • E-Commerce Unternehmen
  • Unternehmen mit bargeldintensive Geschäft erst ab Transaktionsvolumen von >1 Mio und TSE Kasse
  • Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen

Folgende Mandanten beraten wir nicht:

  • Kleinunternehmer und Nebengewerbe (langfristig geplanter Gewinn < € 100.000)
  • Privatpersonen mit Vermögen < € 1 Mio.
  • Genossenschaften / EWIV
  • Betriebe der Land- & Forstwirtschaft
  • Gemeinnützige Unternehmen
  • Bei Beratungsfällen mit rein ausländischen Steuerfragen

Unsere Vergütungsvereinbarungen seit Januar 2026:

Anstelle der gesetzlichen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bieten wir unseren Mandaten eine Vergütungs- und Zahlungsvereinbarung an, sofern die gesetzliche Gebühr nicht höher ausfällt..

Unsere Stundensätze für Beratungen betragen im:

  • Nationalen Steuerrecht (durch Mitarbeiter): 275,00 €
  • Nationalen Steuerrecht (durch Partner): 325,00 €
  • Internationalen Steuerrecht, Kryptowährungen sowie Rechtsberatung (durch Mitarbeiter): 375,00 €
  • Internationalen Steuerrecht, Kryptowährungen sowie Rechtsberatung (durch Partner): 425,00 €

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand – je angefangene halbe Stunde. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale i.H.v. 20,00 €. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.