
mgp – Steuerberater Berlin
Steuerberatung für Unternehmen, Start-Ups, Freiberufler und Privatpersonen
Bekannt aus:



mgp Merla Ganschow & Partner – Steuerberatung in Berlin
- 100 % Digital
- Spezialisierung: Start-Ups, Krypto, internationales Steuerrecht
- kostenloses Erstgespräch
mgp Merla Ganschow und Partner ist Ihre interdisziplinäre Kanzlei für Steuerberatung und Arbeitsrecht in Berlin. Wir beraten Unternehmen, Start-Ups und Privatpersonen digital, persönlich und auch in englischer Sprache.
Unser Team verfügt über besondere Expertise in der digitalen Finanzbuchhaltung, im internationalen Steuerrecht, in der Beratung zu Kryptowährungen und NFTs sowie in der Existenzgründung und Start-Up-Beratung. Für unsere digitale Arbeitsweise wurden wir von 2019 bis 2026 mit dem DATEV Label als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet.
Im Bereich der Steuerberatung begleiten wir Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG, Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatpersonen zuverlässig bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Dazu gehören auch Mandate mit Bezügen zu Vermietung und Verpachtung oder zu Kryptowerten.
Vereinbaren Sie bequem Ihr kostenloses Erstgespräch. Termine sind vor Ort im Europa Center oder als Zoom Videogespräch möglich. Bitte beachten Sie unsere Aufnahmevoraussetzungen für neue Mandate.

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Das Erstgespräch zum Kennenlernen und für die Erstellung eines qualifizierten Angebotes ist für Sie immer kostenlos.
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Sie erhalten Ihre individuelle und persönliche Betreuung auch vollständig digtal/online.
Beratung auf Englisch
Auf Wunsch finden die Korrespondenz und alle Beratungsgespräche auch auf Englisch statt.
Unsere Steuerberatungs-Expertise

Kostenprognose
Wir klären Sie vor Mandatsbeginn über die voraussichtlichen Kosten für den Steuerberater auf. Unser Honorar richtet sich entweder nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach dem angefallenen Zeitaufwand und wird ausführlich im Steuerberatervertrag beschrieben.
- TRANSPARENTE KOSTEN
- Ausführliche AUFKLÄRUNG im vorfeld
- VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT
Lernen Sie das mgp Team kennen
Unser Team umfasst rund 50 spezialisierte Mitarbeitende – darunter Steuerberater, Steuerassistenten, Steuerfachwirte sowie Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte und Kollegen aus HR, Marketing und Backoffice.
mgp Steuerberater Blog
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BFH | Corona-Sonderzahlung durfte andere freiwillige Zusatzleistungen ersetzen
Weiterlesen: BFH | Corona-Sonderzahlung durfte andere freiwillige Zusatzleistungen ersetzenCorona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen wie Urlaubsgeld und Jahresbonus steuerfrei, soweit sie nicht anstelle des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns gezahlt wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
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Weiterlesen: BFH | Häusliches Arbeitszimmer: Bloße Belegsammlung reicht nicht ausDer Bundesfinanzhof hat die Aufzeichnungspflicht von Selbstständigen für ein häusliches Arbeitszimmer konkretisiert. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, sind die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig.
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Keine steuerfreie Entlastungsprämie: Bundesrat stoppt 1.000-Euro-Prämie für Arbeitnehmer
Weiterlesen: Keine steuerfreie Entlastungsprämie: Bundesrat stoppt 1.000-Euro-Prämie für ArbeitnehmerDie geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro kommt nicht. Der Bundesrat hat nicht zugestimmt. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten.
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BFH | Dienstreisen mit Privatwagen statt Firmenwagen nicht abziehbar
Weiterlesen: BFH | Dienstreisen mit Privatwagen statt Firmenwagen nicht abziehbarAufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und daher nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Unser Büro befindet sich in der 4. Etage des Flachbaus - gegenüber der Gedächtniskirche.
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Vereinbaren Sie online ein kostenloses Erstgespräch oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Sofern nach dem Erstgespräch von beiden Seiten eine Zusammenarbeit gewünscht wird, fragen wir bei Ihnen per E-Mail einige Informationen an, um den Steuerberatervertrag und die Vollmacht vorzubereiten. Die Dokumente erhalten Sie dann im Anschluss via DocuSign zur Unterschrift. Nachdem beide Seiten unterzeichnet haben, erhalten Sie automatisch eine Kopie für Ihre Unterlagen. Darüber hinaus erhalten Sie innerhalb von einer Woche eine Willkommens-E-Mail, welche Ihnen den zuständigen Mitarbeiter inkl. Durchwahl und E-Mailadresse mitteilt.
Nicht alle meine Unternehmen erfüllen die Aufnahmeanforderungen, ist das schlimm?
Nein, solange mindestens eines Ihrer Unternehmen unsere Aufnahmebedingungen erfüllt, können Sie ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
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Nein, der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.
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Vor-Ort-Termine sind ebenso möglich wie Onlinetermine, diese können jedoch nicht so flexibel vergeben werden wie online Termine.
Wie läuft der Steuerberaterwechsel ab?
Sie stellen uns lediglich die Kontaktdaten Ihres bisherigen Steuerberaters zur Verfügung. Wir setzen uns mit dem bisherigen Steuerberater in Verbindung und fordern die berufsüblichen Unterlagen und Daten an.
Gibt es einen guten Zeitpunkt zum Steuerberaterwechsel?
Wenn Sie einen Steuerberaterwechsel planen, sollten Sie den richtigen Zeitpunkt sorgfältig abwägen. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Kündigungsfristen für den Wechsel, wie in § 627 BGB geregelt. Sollten Sie jedoch einen Steuerberatervertrag mit Ihrem aktuellen Steuerberater abgeschlossen haben, können dort abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein.
Einen Grund für die Kündigung müssen Sie Ihrem bisherigen Steuerberater nicht mitteilen. Allerdings sollten Sie den Wechsel nicht überstürzt vornehmen und den optimalen Zeitpunkt wählen. Falls Ihr bisheriger Steuerberater bereits mit dem Jahresabschluss und den Steuererklärungen beschäftigt ist, empfiehlt es sich, den Wechsel zu verschieben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie dieselbe Leistung doppelt bezahlen müssen, da Ihr bisheriger Steuerberater selbstverständlich die bereits geleisteten Stunden abrechnen darf, auch wenn die Arbeit noch nicht abgeschlossen ist.
Ihr neuer Steuerberater wird diese Leistungen dann erneut in Rechnung stellen. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher möglichst keinen Wechsel während der Erstellung Ihres Jahresabschlusses vornehmen.

























































