
mgp – Steuerberater Berlin
Steuerberatung für Unternehmen, Start-Ups, Freiberufler und Privatpersonen
Bekannt aus:






mgp Merla Ganschow & Partner – Steuerberatung in Berlin
- 100 % Digital
- Spezialisierung: Start-Ups, Krypto, internationales Steuerrecht
- kostenloses Erstgespräch
mgp Merla Ganschow und Partner – Ihre Kanzlei für Steuerberatung und Arbeitsrecht in Berlin. Interdisziplinär, digital und mehrfach ausgezeichnet. Beratung für Unternehmen, Start-ups und Privatpersonen.
Insbesondere im Bereich der digitalen Finanzbuchführung (Auszeichnung Digitale Kanzlei 2019-2025), des Internationalen Steuerrechts, Kryptowährungen & NFT sowie der Existenzgründungsberatung / Start-Up-Beratung besitzt unser Team eine besondere Expertise.
Im Bereich des Steuerrechts unterstützen unsere Steuerberater Unternehmen (Kapitalgesellschaften – (GmbH, UG, AG), Personengesellschaften, Gewerbetreibende, Freiberufler) und Privatpersonen (Arbeitnehmer, Vermietung & Verpachtung, Kryptowährungen etc.) vertrauensvoll und zuverlässig bei allen Ihren steuerlichen Pflichten.
Für Unternehmen und Privatpersonen mit einem internationalen Hintergrund bieten wir darüber hinaus als Fachberater für internationales Steuerrecht unser gesamtes Leistungsspektrum als Steuerberater ebenfalls auch in Englisch an.
Nutzen Sie unsere freien Kapazitäten und buchen über die bequeme Terminvereinbarung (vor Ort im Europacenter oder als Zoom Videogespräch) Ihr persönliches kostenloses Erstgespräch. Bitte beachten Sie unsere Aufnahmevoraussetzungen als potentieller Mandant.

Sprechen Sie mit uns
Unsere Steuerberatungs-Expertise
Kostenlose Services der Steuerkanzlei mgp
Webinare & Workshops
Wir veranstalten praxisnahe Webinare im Steuerrecht und Weiterbildungen im Arbeitsrecht.
Mandanten-Videos
Nutzen Sie unsere Videos für Ihren einfachen digitalen Workflow in der Steuerberatung.
Vorlagen & Downloads
Profitieren Sie von unserer umfangreichen Sammlung zu Steuerrechts-Fomularen.

Kostenprognose
Wir klären Sie vor Mandatsbeginn über die voraussichtlichen Kosten für den Steuerberater auf.
Unser Honorar richtet sich entweder nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach dem angefallenen Zeitaufwand und wird ausführlich im Steuerberatervertrag beschrieben.
- TRANSPARENTE KOSTEN
- VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT
- Ausführliche AUFKLÄRUNG
Lernen Sie das mgp Team kennen
Unser gesamtes Team besteht aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, Steuerberatern und Steuerfachangestellte. Mittlerweile sind wir rund 50 Mitarbeiter.
Unser starkes Expertenteam steht an Ihrer Seite und hilft Ihnen schnell und zuverlässig.
Steuerberater Blog
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Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
Weiterlesen: Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 ein Steuerentlastungspaket beschlossen. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
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NEWS | So feierte mgp Weihnachten 2025
Weiterlesen: NEWS | So feierte mgp Weihnachten 2025Die mgp Weihnachtsfeier 2025 im Café am Neuen See war ein voller Erfolg: Eisstockwerfen, gutes Essen und ein starkes Team. Ein Rückblick auf einen gelungenen Abend und den Start in ein erfolgreiches Jahr 2026.
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BFH | Kaufpreisaufteilung bei denkmalgeschützter Immobilie
Weiterlesen: BFH | Kaufpreisaufteilung bei denkmalgeschützter ImmobilieDer BFH bestätigt mit neuem Urteil: Bei denkmalgeschützten Immobilien ist ein Gesamtkaufpreis zwingend in Grund und Boden sowie Gebäude aufzuteilen. Das allgemeine Ertragswertverfahren ist zulässig – auch bei Denkmalschutz. Was das für AfA und Steuergestaltung bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
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Neue BMF-Vorgaben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten
Weiterlesen: Neue BMF-Vorgaben zur steuerlichen Anerkennung von BewirtungskostenSeit 2025 gelten neue Regeln für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten. Nur elektronische, maschinell erstellte und vollständig dokumentierte Belege werden noch steuerlich anerkannt.

Besuchen Sie uns im Berliner Europacenter
Unser Büro befindet sich in der 4. Etage des Flachbaus - gegenüber der Gedächtniskirche.
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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Antwort nicht gefunden? Gerne beantworten wir Ihre Fragen individuell im kostenlosen Erstgespräch.
Haben Sie zurzeit freie Kapazitäten?
Ja, wir nehmen neue Mandanten auf. Unsere Kanzlei ist am Wachsen und wir stellen regelmäßig neues Personal ein, damit eine adäquate Bearbeitung Ihres Mandats gewährleistet werden kann.
Wie läuft es ab, wenn ich Mandant Ihres Steuerbüros werden möchte?
Vereinbaren Sie online ein kostenloses Erstgespräch oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Sofern nach dem Erstgespräch von beiden Seiten eine Zusammenarbeit gewünscht wird, fragen wir bei Ihnen per E-Mail einige Informationen an, um den Steuerberatervertrag und die Vollmacht vorzubereiten. Die Dokumente erhalten Sie dann im Anschluss via DocuSign zur Unterschrift. Nachdem beide Seiten unterzeichnet haben, erhalten Sie automatisch eine Kopie für Ihre Unterlagen. Darüber hinaus erhalten Sie innerhalb von einer Woche eine Willkommens-E-Mail, welche Ihnen den zuständigen Mitarbeiter inkl. Durchwahl und E-Mailadresse mitteilt.
Nicht alle meine Unternehmen erfüllen die Aufnahmeanforderungen, ist das schlimm?
Nein, solange mindestens eines Ihrer Unternehmen unsere Aufnahmebedingungen erfüllt, können Sie ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein, der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.
Können auch Vor-Ort-Termine vereinbart werden oder sind nur Online-Termine möglich?
Vor-Ort-Termine sind ebenso möglich wie Onlinetermine, diese können jedoch nicht so flexibel vergeben werden wie online Termine.
Wie läuft der Steuerberaterwechsel ab?
Sie stellen uns lediglich die Kontaktdaten Ihres bisherigen Steuerberaters zur Verfügung. Wir setzen uns mit dem bisherigen Steuerberater in Verbindung und fordern die berufsüblichen Unterlagen und Daten an.
Gibt es einen guten Zeitpunkt zum Steuerberaterwechsel?
Wenn Sie einen Steuerberaterwechsel planen, sollten Sie den richtigen Zeitpunkt sorgfältig abwägen. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Kündigungsfristen für den Wechsel, wie in § 627 BGB geregelt. Sollten Sie jedoch einen Steuerberatervertrag mit Ihrem aktuellen Steuerberater abgeschlossen haben, können dort abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein.
Einen Grund für die Kündigung müssen Sie Ihrem bisherigen Steuerberater nicht mitteilen. Allerdings sollten Sie den Wechsel nicht überstürzt vornehmen und den optimalen Zeitpunkt wählen. Falls Ihr bisheriger Steuerberater bereits mit dem Jahresabschluss und den Steuererklärungen beschäftigt ist, empfiehlt es sich, den Wechsel zu verschieben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie dieselbe Leistung doppelt bezahlen müssen, da Ihr bisheriger Steuerberater selbstverständlich die bereits geleisteten Stunden abrechnen darf, auch wenn die Arbeit noch nicht abgeschlossen ist.
Ihr neuer Steuerberater wird diese Leistungen dann erneut in Rechnung stellen. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher möglichst keinen Wechsel während der Erstellung Ihres Jahresabschlusses vornehmen.

























































