Steuerberater für Start-Ups und Existenzgründer Berlin

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Start-Ups und Existenzgründer.

Steuerberater für Start Ups und Existenzgründer

Ihr Ansprechpartner in allen Unternehmensphasen

Gründungsphase
Wir schaffen die steuerlichen Grundlagen für einen sicheren Start. Dazu gehören insbesondere die Wahl der passenden Rechtsform, die Einordnung steuerlicher Pflichten und eine von Anfang an durchdachte Struktur.

Finanzierungsrunden
Wir begleiten Start ups bei Finanzierungsrunden mit dem Blick auf eine steuerlich sinnvolle Gestaltung. Dabei unterstützen wir bei der Auswahl geeigneter Finanzierungsinstrumente und bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Investitionen und Beteiligungen.

Wachstumsphase
Mit dem Wachstum steigen auch die Anforderungen an Buchhaltung, Steuern und Prozesse. Wir entwickeln praxistaugliche Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen und steuerliche Chancen ebenso im Blick behalten wie mögliche Risiken.

Internationalisierung
Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten beraten wir zu den steuerlichen Auswirkungen und unterstützen Sie dabei, internationale Strukturen rechtssicher und effizient aufzusetzen.

Exit
Auch bei Verkauf, Fusion oder Börsengang begleiten wir Sie in steuerlicher Hinsicht. Ziel ist eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll ist und den Übergang bestmöglich vorbereitet.

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  • Wir sprechen Ihre Sprache
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Unsere Leistungsübersicht

  • Beantragung von Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld
  • Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme
  • Erstellung von Existenzgründungskonzepten, Investitionsplänen, Finanzierungsplänen oder einer Rentabilitätsvorschau
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Übernahme Gründungsformalitäten (z.B. Gewerbeanmeldung, Erstellung der steuerlichen Anmeldung / Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung)
  • Begleitung Ihrer Tätigkeit durch betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unterstützung bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, Break-Even-Berechnungen
  • Erstellung von Liquiditäts- und Ertragsplanungen
  • Erstellung von Businessplänen: Prüfung Ihrer Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit und gemeinsame Erarbeitung eines Konzepts
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Begleitung bei Bankgesprächen
  • Gründercoaching Deutschland der KFW-Beraterbörse
  • Autorisierter Berater Offensive Mittelstand
Businessplan als Leistung für Startups und Existenzgründer

Businessplan

  • Erstellung von Businessplänen: Prüfung der Geschäftsidee, Erarbeitung eines Konzepts, Liquiditäts- und Ertragsplanungen
  • Branchenanalyse
  • Finanzplanung
  • Autorisierter Berater Offensive Mittelstand
Rechtsformwahl als Leistungen für Startups und Existenzgründer

Rechtsformwahl

  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Haftung, Kapitalbedarf, Gründungsaufwand
  • Steuerliche und handelsrechtliche Aspekte
  • Übernahme der Gründungsformalitäten (Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung)
  • Begleitung des Notartermins
Beratung und Leistungen für Startups und Existenzgründer Betriebswirtschaftliche

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unterstützung bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen
  • Rentabilitätsvorschau & Break-Even-Berechnungen
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Begleitung von Bankgesprächen
Fördermitttel als Leistungen für Startups und Existenzgründer

Fördermittel

  • Beantragung von Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld
  • Erstellung der fachkundigen Stellungnahme für die Arbeitsagentur
  • Gründercoaching Deutschland der KFW-Beraterbörse
  • Autorisierter Berater der Offensive Mittelstand

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

1. Was ist ein Start-up?

Ein Start-up ist ein junges, noch nicht etabliertes Unternehmen, das mit einer innovativen Geschäftsidee gegründet wird. Diese Unternehmen entstehen häufig in den Bereichen Electronic Business, Kommunikationstechnologie oder Life Sciences und starten mit geringem Kapital. Um ihr Wachstum zu finanzieren, greifen sie oft auf Venture Capital, Seed Capital oder Business Angels zurück und ziehen in manchen Fällen auch einen Börsengang (IPO) in Betracht.


(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)

2. Woran sollten Start-ups im Bereich Steuern denken?

Bereits bei der Gründung stellen Start-ups wichtige steuerliche Weichen:


Rechtsformwahl: Die Wahl der Unternehmensform beeinflusst spätere steuerliche und finanzielle Aspekte, insbesondere bei der Aufnahme von Investoren.
Umsatzsteuer: Wird die Umsatzsteuer nicht korrekt behandelt, kann sie zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Internationale Geschäfte: Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten steigt die steuerliche Komplexität erheblich, insbesondere in Bezug auf Compliance-Anforderungen und ausländische Steuerpflichten.
Investoreneinstieg: Steuerliche Effekte, insbesondere die Realisierung von stillen Reserven, können für das Unternehmen oder die Gründer unerwartete Konsequenzen haben.


Tipp: Jedes gewerbliche Unternehmen in Deutschland ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Für Start-ups ist es wichtig zu wissen, dass ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt. Dies bedeutet, dass Gewinne bis zu diesem Betrag von der Gewerbesteuer befreit sind.


(Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen)

3. Was muss ich bei der Gewerbeanmeldung meines Start-ups beachten?

Die Anmeldung kann über das Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners oder direkt beim zuständigen Ordnungsamt erfolgen.


Erforderliche Unterlagen:
– Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
– Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgern)
– Bei Personengesellschaften: Anmeldung durch alle geschäftsführenden Gesellschafter
– Bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug
– Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
– Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgern)


Bei Personengesellschaften: Anmeldung durch alle geschäftsführenden Gesellschafter
Bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug


Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt informiert und verlangt die steuerliche Erfassung über „Mein ELSTER“. Dafür ist ein Benutzerkonto notwendig. Sobald der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt und geprüft wurde, erhält das Unternehmen eine betriebliche Steuernummer. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der ELSTER-Infoseite Unternehmensgründung.


(Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen)

4. Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Finanzamts hängt von der Rechtsform und dem Sitz des Unternehmens ab:


Einzelunternehmen & Personengesellschaften: Zuständigkeit über die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern ermittelbar.
Kapitalgesellschaften & GmbH & Co. KG: Zuständig sind Finanzämter für Körperschaften, die sich nach Konzernzugehörigkeit und Branche richten. Nähere Informationen zur Ermittlung der Zuständigkeit finden Sie unter FAQ Zuständigkeiten der Finanzämter für Körperschaften.


(Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen)

5. Welche Steuererklärungen muss ich abgeben?

Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Steuererklärungen erforderlich:


Einzelunternehmen: Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und ggf. Gewerbesteuererklärung
Personengesellschaften: Gewinnfeststellung, Umsatzsteuer- und ggf. Gewerbesteuererklärung, zusätzlich Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für Gesellschafter
Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung
Zusätzlich ist eine Gewinnermittlung erforderlich, entweder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG) oder als eBilanz (§ 4 Abs. 1 EStG). Alle Steuererklärungen müssen elektronisch eingereicht werden.


(Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen)

6. Braucht ein Start-up einen Steuerberater?

Die Antwort ist klar: Ja! Ein Steuerberater hilft, steuerliche Fehler zu vermeiden und Kosten zu optimieren.
Da viele Gründer wenig Erfahrung mit komplexen Steuerregelungen haben, ist es sinnvoll, spätestens nach der Gründung der Kapitalgesellschaft professionelle Unterstützung hinzuzuziehen. Dies ermöglicht es dem Start-up-Team, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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