Steuerberater für Privatpersonen in Berlin
Wir sind Ihr Ansprechpartner für komplexe und umfangreiche Einkommensteuererklärungen. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich digital.
Hierbei bilden wir das komplette Leistungsspektrum ab.
- Ausländsische Einkünfte
- Umfangreiche Vermietungseinkünfte
- Sonstige Einkünfte (krypto etc.)
Unsere Leistungen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)
- Ermittlung Ihrer sonstigen Einkünfte (insbesondere Renten)
- Beratung zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (Auslandsbezug)
- Ausstellung von Bescheinigungen (z.B. Verdienstbescheinigungen für Vermieter, Schulgeld etc.)
- Prüfung von Steuerbescheiden und Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren
- Gestaltung bei Abfindungen
- Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärungen
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Gerne beantworten wir typische Fragen von Neumandanten im Privatpersonenbereich.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Erstellung meiner Einkommensteuererklärung?
Sie erhalten von uns jährliche Checklisten, aus denen hervorgeht, welche Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen müssen.
Ich erstelle die Buchhaltung selbst, würden sie auch nur meine Einkommensteuererklärung erstellen?
Ja, viele unserer Mandanten sind Selbstbucher. Bitte beachten Sie aber, dass wir Zeiten für notwendige Ausbesserungen in der Buchhaltung, mit einem Stundensatz von 125€ abrechnen
Welche Leistungen werden in der Steuererklärung extra abgerechnet?
Extra abgerechnet wird:
· Hohes Belegaufkommen (z.B. keine Hausverwalterabrechnung)
· Scan-Arbeiten
· umfangreiche steuerliche Einschätzungen
· ungeordnete und nicht vollständige Belege in der EÜR
· Ermittlung von Herstellungskosten bei Gebäuden im Bereich der Vermietung und Verpachtung
· Kaufpreisaufteilung bei Vermietung und Verpachtung
· Ermittlung von Veräußerungsgewinnen
Kann ich mitbestimmen, zu welchem Zeitpunkt Ihre Dienstleistung (Einkommensteuererklärung) erbracht werden soll?
Ja, für eine reibungslose Zusammenarbeit und eine frühzeitige Planung, können Sie sich gerne mit Ihrem persönlichen Sachbearbeiter abstimmen, zu welchem Zeitpunkt Sie spätestens Ihre Steuererklärung oder Ihren Jahresabschluss benötigen und in welchen Zeiträumen Sie nicht erreichbar sind. Selbstverständlich müssen die von Ihnen gesetzten Fristen mit den gesetzlichen Fristen vereinbar sein.