Steuerberater für Kryptowährungen, Bitcoin und NFT
Als spezialisierte Steuerkanzlei übernehmen wir die steuerliche Beratung von Mandanten im Bereich Kryptowährungen / NFT sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen.
- zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
- KryptoWährungen (Bitcoin, Ethereum, Tether)
- Non-fungible Tokens (NFT)
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
Steuerberatung im Privatvermögen
In Bezug auf Kryptowährungen im Privatvermögen ist eine präzise steuerliche Beratung entscheidend. Unsere Experten, darunter zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE), stehen Ihnen bei der korrekten Erfassung von Kryptoerträgen und -verlusten sowie der Einhaltung von Meldepflichten zur Seite. Wir erläutern Ihnen, wie Kryptowährungen im Rahmen der Einkommensteuer zu behandeln sind und helfen bei der Optimierung von Steuerlasten.
Steuerberatung im Betriebsvermögen:
Unternehmen, die Kryptowährungen im Betriebsvermögen halten, benötigen eine umfassende steuerliche Betreuung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Bewertung von Kryptowerten im Jahresabschluss und berät Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen von Kryptotransaktionen. Wir helfen Ihnen dabei, buchhalterische Prozesse zu optimieren und die Betriebsprüfungssicherheit zu gewährleisten.
Beratung zu Non-Fungible Tokens (NFT):
Der Handel mit Non-Fungible Tokens (NFT) erfordert spezielle steuerliche Aufmerksamkeit. Unsere Experten erklären Ihnen die Besteuerung von NFT-Transaktionen, inklusive der steuerlichen Konsequenzen von NFT-Verkäufen und -Käufen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen und klären, wie NFTs im Privat- und Betriebsvermögen steuerlich zu behandeln sind.
Unser Steuerberater-Team für Kryptowährungen
Lernen Sie unsere zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern bei mgp kennen.
Warum mgp?
- Expertise im Kryptobereich: Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und spezialisierte Kenntnisse im Bereich der Kryptowährungen und Non-Fungible Tokens. Unsere Berater sind zertifizierte Experten mit der Qualifikation "Zertifizierte(r) Berater(in) für Kryptowerte und Steuern (WIRE)".
- Transparente Kommunikation: Bei mgp legen wir Wert auf klare und verständliche Kommunikation. Wir erklären komplexe steuerliche Sachverhalte in verständlichen Worten.
- Individuelle Betreuung: Jeder Mandant ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
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Unser Steuerberater freuen sich auf Ihre Anfrage.
Im persönlichen Erstgespräch erfahren Sie weitere Infos über die Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern für Kryptowährungen, Bitcoin und NFT.
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Gerne beantworten wir typische Fragen von Neumandanten im Kryptowährungen, Bitcoin und NFT.
Was ist eine Blockchain?
Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die keiner zentralen Kontrolle unterliegt und die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) verwendet. Ein Distributed Ledger ist ein Informationsspeicher, der über mehrere DLT-Knoten (Nodes) gemeinsam genutzt und synchronisiert wird. Er ist so konzipiert, dass die Einträge manipulationssicher und unveränderbar sind und nur Hinzufügungen erlauben. Im Kontext von virtuellen Währungen speichert die Blockchain alle bestätigten Transaktionen in Blöcken, die wie eine Kette fortlaufend nummeriert sind. Jeder Block enthält einen Hash-Wert, der sich aus dem Inhalt des vorhergehenden Blocks errechnet, was die Manipulation der Daten nahezu unmöglich macht.
Handelt es sich bei virtuellen Währungen bzw. Token ertragsteuerrechtlich um Wirtschaftsgüter?
Ja, bei virtuellen Währungen bzw. Token handelt es sich ertragsteuerrechtlich um Wirtschaftsgüter.
Kann durch die Tätigkeit des sogenannten Proof of Work („Mining“) oder Proof of Stake („Forging“) ein Gewerbetrieb begründet werden?
Ja, durch die Tätigkeiten des sogenannten Proof of Work ("Mining") oder Proof of Stake ("Forging") kann ein Gewerbebetrieb begründet werden.
Beim Proof of Work (PoW) handelt es sich um das Lösen komplexer mathematischer Aufgaben durch Bereitstellung erheblicher Rechenleistung. Miner, die erfolgreich einen neuen Block zur Blockchain hinzufügen, erhalten dafür eine Belohnung in Form von Kryptowährungen. Diese Tätigkeit kann als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden, da sie auf eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist und eine gewisse Organisation und Professionalität erfordert.
Beim Proof of Stake (PoS) basiert die Validierung von Transaktionen und die Generierung neuer Blöcke auf dem Anteil, den ein Teilnehmer an der jeweiligen Kryptowährung hält. Validatoren setzen ihre eigenen Coins als Sicherheit ein und erhalten für ihre Arbeit eine Belohnung. Auch diese Tätigkeit kann als gewerblich eingestuft werden, da sie eine regelmäßige und nachhaltige Teilnahme am Netzwerk erfordert und auf eine Gewinnerzielungsabsicht abzielt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 10. Mai 2022 klargestellt, dass Einkünfte aus der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) und Proof of Stake (Forging) als gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG zu qualifizieren sind, sofern die Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Was sind virtuelle Währungen?
Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel (z.B. für Güter und Dienstleistungen) akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.
Ein bekanntes Beispiel für eine virtuelle Währung ist Bitcoin. Weitere Beispiele sind Ethereum, Ripple und Litecoin. Die Internetseite https://coinmarketcap.com/de listet weitere Beispiele virtueller Währungen auf.
Was ist unter der Bezeichnung „Token“ zu verstehen?
Ein "Token" ist ein Oberbegriff für digitale Einheiten, denen bestimmte Ansprüche oder Rechte zugeordnet sind. Die Funktionen von Token können variieren, und sie können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Token können als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen im Netzwerk oder zentral von Projektinitiatoren zugeteilt werden. Besonders bekannt ist die Ausgabe von Token im Rahmen eines "Initial Coin Offering" (ICO), das für Startups eine alternative Finanzierungsmethode darstellt.
Man kann Token in verschiedene Kategorien einteilen:
- Currency oder Payment Token: Diese Token werden als Zahlungsmittel eingesetzt und werden auch als virtuelle Währungen bezeichnet, wie z.B. Bitcoin oder Ether.
- Utility Token: Diese Token vermitteln bestimmte Nutzungsrechte, wie z.B. den Zugang zu einem Netzwerk oder den Eintausch gegen Waren oder Dienstleistungen.
- Security Token: Diese Token sind mit herkömmlichen Wertpapieren vergleichbar und können Eigentumsrechte an einem Unternehmen oder einem Vermögenswert repräsentieren.
Zusätzlich gibt es noch Non-fungible Token (NFT), die an einen einzigartigen Gegenwert gebunden sind und nicht wie andere Token gegen beliebige Leistungen eingetauscht werden können. NFTs dienen oft als digitale Eigentumsnachweise und entstehen durch den Prozess der "Tokenisierung", bei dem physische Wertanlagen als digitale "Zwillinge" auf der Blockchain erstellt werden.