Steuerberater für Kryptowährungen und NFTs

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen zu Kryptowerten.

Steuerberater für Kryptowährungen und NFT

Kryptowährungen und NFTs im Privat- und Betriebsvermögen

Als spezialisierte Steuerkanzlei beraten wir Mandanten umfassend zu Kryptowährungen und NFTs im Privatvermögen ebenso wie im Betriebsvermögen.

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  • zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
  • KryptoWährungen (Bitcoin, Ethereum, Tether)
  • Non-fungible Tokens (NFT)

Unsere Leistungsübersicht

Steuerberatung im Privatvermögen:

Gerade bei Kryptowerten im Privatvermögen ist eine präzise steuerliche Beratung besonders wichtig.

Unsere Experten, darunter zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE), unterstützen Sie bei der zutreffenden Erfassung von Gewinnen und Verlusten sowie bei der Erfüllung steuerlicher Erklärungspflichten.

Wir erläutern Ihnen die einkommensteuerliche Behandlung von Kryptowerten und helfen Ihnen dabei, steuerliche Risiken zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher zu nutzen.

Steuerberatung im Betriebsvermögen:

Unternehmen, die Kryptowerte im Betriebsvermögen halten, benötigen eine fundierte steuerliche Betreuung.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der bilanziellen und steuerlichen Beurteilung im Jahresabschluss und berät Sie zu den steuerlichen Folgen von Transaktionen mit Kryptowerten.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen, buchhalterische Prozesse praxistauglich aufzustellen und eine belastbare Grundlage für Betriebsprüfungen zu schaffen.

Beratung zu Non-Fungible Tokens:

Der Handel mit Non Fungible Tokens, kurz NFTs, erfordert besondere steuerliche Aufmerksamkeit.

Unsere Experten erläutern Ihnen die steuerliche Behandlung von NFT Transaktionen und beraten Sie zu den steuerlichen Folgen von Käufen und Verkäufen.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen und zeigen auf, wie NFTs im Privatvermögen und im Betriebsvermögen steuerlich einzuordnen sind.

Unsere Steuerberater für Kryptowährungen und NFTs

Lernen Sie unsere zertifizierten Berater für Kryptowerte und Steuern kennen.

Foto des mgp Teammitglieds Sebastian Merla
Steuerberater & Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
Foto des mgp Teammitglieds Gregor Ganschow
Steuerberater & Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
Foto des mgp Teammitglieds Catherin K.
Steuerberaterin
Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
Foto des mgp Teammitglieds Daniel S.
Steuerberater
Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
mgp Steuerberatung im Berliner Europacenter. Das Büro mit den Steuerexperten für Kryptowährungen ist im 4.OG des Flachbaus.

Besuchen Sie uns im Berliner Europacenter

Unser Büro befindet sich in der 4. Etage des Flachbaus - gegenüber der Gedächtniskirche.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserem Sekretariat.

Warum mgp der richtige Steuerberater für Kryptowerte ist

  • Spezialisierte Expertise im Bereich Kryptowerte
    Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und besondere fachliche Expertise im Bereich Kryptowerte. Dazu zählen insbesondere Kryptowährungen und Non Fungible Tokens, kurz NFTs. Unsere Steuerberater verfügen über die Qualifikation als "zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern".
  • Klare und verständliche Kommunikation
    Wir legen großen Wert auf eine klare und verständliche Kommunikation. Auch komplexe steuerliche Sachverhalte erläutern wir nachvollziehbar und praxisnah.
  • Persönliche und individuelle Betreuung
    Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und entwickeln Lösungen, die zu Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Anforderungen passen.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Was ist eine Blockchain?

Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die keiner zentralen Kontrolle unterliegt und die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) verwendet. Ein Distributed Ledger ist ein Informationsspeicher, der über mehrere DLT-Knoten (Nodes) gemeinsam genutzt und synchronisiert wird. Er ist so konzipiert, dass die Einträge manipulationssicher und unveränderbar sind und nur Hinzufügungen erlauben. Im Kontext von virtuellen Währungen speichert die Blockchain alle bestätigten Transaktionen in Blöcken, die wie eine Kette fortlaufend nummeriert sind. Jeder Block enthält einen Hash-Wert, der sich aus dem Inhalt des vorhergehenden Blocks errechnet, was die Manipulation der Daten nahezu unmöglich macht.

Handelt es sich bei virtuellen Währungen bzw. Token ertragsteuerrechtlich um Wirtschaftsgüter?

Ja, bei virtuellen Währungen bzw. Token handelt es sich ertragsteuerrechtlich um Wirtschaftsgüter.

Kann durch die Tätigkeit des sogenannten Proof of Work („Mining“) oder Proof of Stake („Forging“) ein Gewerbetrieb begründet werden?

Ja, durch die Tätigkeiten des sogenannten Proof of Work ("Mining") oder Proof of Stake ("Forging") kann ein Gewerbebetrieb begründet werden.
Beim Proof of Work (PoW) handelt es sich um das Lösen komplexer mathematischer Aufgaben durch Bereitstellung erheblicher Rechenleistung. Miner, die erfolgreich einen neuen Block zur Blockchain hinzufügen, erhalten dafür eine Belohnung in Form von Kryptowährungen. Diese Tätigkeit kann als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden, da sie auf eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist und eine gewisse Organisation und Professionalität erfordert.
Beim Proof of Stake (PoS) basiert die Validierung von Transaktionen und die Generierung neuer Blöcke auf dem Anteil, den ein Teilnehmer an der jeweiligen Kryptowährung hält. Validatoren setzen ihre eigenen Coins als Sicherheit ein und erhalten für ihre Arbeit eine Belohnung. Auch diese Tätigkeit kann als gewerblich eingestuft werden, da sie eine regelmäßige und nachhaltige Teilnahme am Netzwerk erfordert und auf eine Gewinnerzielungsabsicht abzielt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 10. Mai 2022 klargestellt, dass Einkünfte aus der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) und Proof of Stake (Forging) als gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG zu qualifizieren sind, sofern die Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Was sind virtuelle Währungen?

Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel (z.B. für Güter und Dienstleistungen) akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.
Ein bekanntes Beispiel für eine virtuelle Währung ist Bitcoin. Weitere Beispiele sind Ethereum, Ripple und Litecoin. Die Internetseite https://coinmarketcap.com/de listet weitere Beispiele virtueller Währungen auf.

Was ist unter der Bezeichnung „Token“ zu verstehen?

Ein "Token" ist ein Oberbegriff für digitale Einheiten, denen bestimmte Ansprüche oder Rechte zugeordnet sind. Die Funktionen von Token können variieren, und sie können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Token können als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen im Netzwerk oder zentral von Projektinitiatoren zugeteilt werden. Besonders bekannt ist die Ausgabe von Token im Rahmen eines "Initial Coin Offering" (ICO), das für Startups eine alternative Finanzierungsmethode darstellt.
Man kann Token in verschiedene Kategorien einteilen:
Currency oder Payment Token: Diese Token werden als Zahlungsmittel eingesetzt und werden auch als virtuelle Währungen bezeichnet, wie z.B. Bitcoin oder Ether.
Utility Token: Diese Token vermitteln bestimmte Nutzungsrechte, wie z.B. den Zugang zu einem Netzwerk oder den Eintausch gegen Waren oder Dienstleistungen.
Security Token: Diese Token sind mit herkömmlichen Wertpapieren vergleichbar und können Eigentumsrechte an einem Unternehmen oder einem Vermögenswert repräsentieren.
Zusätzlich gibt es noch Non-fungible Token (NFT), die an einen einzigartigen Gegenwert gebunden sind und nicht wie andere Token gegen beliebige Leistungen eingetauscht werden können. NFTs dienen oft als digitale Eigentumsnachweise und entstehen durch den Prozess der "Tokenisierung", bei dem physische Wertanlagen als digitale "Zwillinge" auf der Blockchain erstellt werden.