Verrechnungspreise – Internationales Steuerrecht für Unternehmen
Unsere Leistungen
- Erstellung einer vollständigen oder partiellen Verrechnungspreisdokumentation mit Funktions- und Risikoanalyse
- Beurteilung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen und Methodenwahl
- Beratung zu Funktionsverlagerungen im Konzernverbund
- Überprüfung und Analyse bestehender Strukturen
- Aufzeigung von Optimierungsansätzen
- Verdeutlichung von möglichen Steuerrisiken sowie Darstellung von Strategien zur Risikominimierung oder Risikovermeidung
- Durchsetzung internationaler Verrechnungspreissysteme im Rahmen von Advance Pricing Agreements (APA) gegenüber den inländischen und ausländischen Finanzverwaltungen
Im internationalen Geschäftsverkehr zwischen verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten im Ausland nimmt die Bedeutung der Verrechnungspreise bei Betriebsprüfungen seit vielen Jahren immer weiter zu. Die Geschäftsbeziehungen können hierbei sehr vielfältig sein. Die Festlegung von fremdüblichen Preisen betrifft neben Warenlieferungen und Dienstleistungen auch Kostenumlagen, Lizenzgebühren oder auch Darlehenskonditionen.
Der Verrechnungspreis ist der Preis, zu dem Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen desselben Konzerns untereinander verkauft werden. Die Preisermittlung hat dabei wie unter fremden Dritten zu erfolgen (Fremdvergleichsgrundsatz).
Bezüglich der Anforderungen einer ordnungsgemäßen Dokumentation existieren sehr hohe Anforderungen seitens des Gesetzgebers. Eine Betriebsprüfung kann bei nicht ordnungsgemäßen bzw. fehlenden Aufzeichnungen zu erheblichen Steuernachzahlungen führen und sogar die Existenz des ganzen Unternehmens bedrohen. Der Fokus durch die Finanzverwaltung auf die Verrechnungspreisgestaltung ist seit der Einführung von Grundsätzen zur Dokumentation von grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen bei Betriebsprüfungen bei international agierenden Unternehmen stark gewachsen. Die gesetzlichen Regelungen werden in Bezug auf die Dokumentation und die Bestimmung von Verrechnungspreisen fasst jährlich weiter verschärft.
Im Zentrum jeder Verrechnungspreisdokumentation steht die Chance- und Risikoanalyse. Die Zuordnung der Chancen und Risiken im Konzern gibt die jeweils anzuwendende Verrechnungspreismethode vor. Die Unternehmen unterstehen dabei einer Mitwirkungspflicht. Nach der Aufforderung zur Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation beträgt die gesetzliche Frist 60 Tage. Für den Fall eines außergewöhnlichen Geschäftsvorfalls muss die Dokumentation sogar zeitnah erfolgen. Der Zeitaufwand zur Erstellung einer entsprechenden Dokumentation sollte dabei nicht unterschätzt werden. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass die gewährten 60 Tage nicht zur Erstellung einer entsprechenden Dokumentation ausreichen und die Dokumentation jedes Jahr zeitnah erstellt werden sollte.