Outbound-Steuerberatung: Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Outbound - Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Unsere Leistungen

  • Funktionsverlagerungen (Outbound)
  • Gestaltungsberatung zur steuerlichen Optimierung der Auslandsinvestition
  • Rechtsformwahl und Standortwahl im Ausland unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Begleitung bei der Gründung von Niederlassungen, Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften im Ausland
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen im Inland für bestehende Investitionen im Ausland
  • Due Diligence der steuerlichen Verhältnisse
  • Steuerfragen bei Arbeitnehmerentsendungen

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei mgp liegt in der Beratung von inländischen Unternehmen, die grenzüberschreitend im Ausland tätig werden. Die Wahl der richtigen Markteintrittsstrategie für Ihre Auslandsexpansion hat maßgeblichen Einfluss auf die steuerliche Behandlung sowohl im In- als auch im Ausland. Daher sollten bei Ihrer Entscheidung neben betriebswirtschaftlichen Aspekten auch alle relevanten steuerrechtlichen Komponenten berücksichtigt werden.

Folgende Optionen für Investitionen im Ausland stehen Ihnen zur Verfügung:

Handelsvertreter

Ein freier Handelsvertreter im Ausland wird mit der Vertretung des deutschen Unternehmens beauftragt. Solange der Vertreter keine Abschlussvollmacht besitzt, entstehen in der Regel keine steuerlichen Pflichten für das deutsche Unternehmen im Ausland. Für den Markteintritt kann die Einbindung eines örtlichen Vertreters eine kalkulierbare und kostengünstige Variante darstellen.

Ausländische Postanschrift bzw. Repräsentanz

Dies bezieht sich auf eine reine Postadresse im Ausland, die in der Regel zu Werbezwecken dient. Die Anmietung einer solchen Adresse ist in der Regel kostengünstig und mit keinen steuerlichen Pflichten im Ausland verbunden. Welche Tätigkeiten ohne Steuerpflicht im Ausland möglich sind, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Staat.

Ausländische Betriebsstätte

Die Errichtung einer ausländischen Betriebsstätte ist im Vergleich zur Gründung einer Tochtergesellschaft mit geringeren Gründungskosten und einem geringeren Zeitaufwand verbunden. Auch die Auflösung einer Betriebsstätte erfolgt in der Regel ohne hohe formale Anforderungen. Besonderheiten sind jedoch bei Montagen oder Baustellen zu beachten. Ebenso können Vertreter mit Abschlussvollmacht oder angemietete Räumlichkeiten, die Vertriebsaktivitäten übernehmen, eine steuerliche Betriebsstätte im Ausland begründen.

Ausländische Tochtergesellschaft

Die Gründung einer Tochtergesellschaft wird häufig als bevorzugte Option für den Markteintritt gewählt. Diese Struktur bietet in der Regel Vorteile in der Außendarstellung und bei der Wahrnehmung durch ausländische Geschäftspartner.