Outbound – Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Outbound - Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Unsere Leistungen

  • Funktionsverlagerungen (Outbound)
  • Gestaltungsberatung zur steuerlichen Optimierung der Auslandsinvestition
  • Rechtsformwahl und Standortwahl im Ausland unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Begleitung bei der Gründung von Niederlassungen, Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften im Ausland
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen im Inland für bestehende Investitionen im Ausland
  • Due Diligence der steuerlichen Verhältnisse
  • Steuerfragen bei Arbeitnehmerentsendungen

Ein Schwerpunkt der Steuerkanzlei Merla ist die Beratung von inländischen Unternehmen, die grenzüberschreitend im Ausland tätig sind. Die Wahl Ihrer Markteintrittsstrategie für Ihr Auslandsengagement hat entscheidenden Einfluss auf die Besteuerung im In- und Ausland. Daher sollten bei Ihrer Entscheidung neben betriebswirtschaftlichen Erwägungen stets auch alle steuerrechtlichen Komponenten Beachtung finden.

Folgende Möglichkeiten einer Investition im Ausland stehen Ihnen zur Verfügung:Handelsvertreter

Es wird ein freier Handelsvertreter im Ausland mit der Vertretung des deutschen Unternehmens beauftragt. Solange der Vertreter keine Abschlussvollmacht des deutschen Auftraggebers besitzt, ergeben sich in der Regel auch keine steuerlichen Pflichten für die deutsche Firma im Ausland. Gerade für einen Markteintritt kann die Einschaltung eines örtlichen Vertreters für Unternehmen eine kalkulierbare Variante sein.Ausländische Postanschrift bzw. Repräsentanz

Hierbei handelt es sich um eine reine Postadresse im Ausland. Diese dient in der Regel reinen Werbezwecken. Eine entsprechende Anmietung ist in der Regel mit geringen Kosten und keinen steuerlichen Pflichten im Ausland verbunden. Welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen ohne eine Steuerpflicht im Ausland zu begründen, regelt das mit dem anderen Staat abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen.Ausländische Betriebsstätte

Bei der Begründunge einer ausländischen Betriebsstätte sind die Gründungskosten und der damit verbundene Zeitaufwand im Vergleich zur Gründung einer Tochtergesellschaft relativ gering. Auch die Auflösung einer Betriebsstätte kann regelmäßig ohne hohe formale Anforderungen wieder vorgenommen werden. Besonderheiten sind bei Montagen oder Baustellen zu beachten. Aber auch ein Vertreter mit Abschlussvollmacht oder angemietete Räumlichkeiten, welche  Vertriebsaktivitäten übernehmen, können eine steuerliche Betriebsstätte im Ausland begründen.Ausländische Tochtergesellschaft

Oftmals wird die Gründung einer Tochtergesellschaft für einen Markteintritt bevorzugt. Diese Vorgehensweise hat in der Regel Vorteile in der Außendarstellung und Wahrnehmung der ausländischen Geschäftspartner.