Allgemeines zum Internationalen Steuerrecht

Allgemeines zum Internationalen Steuerrecht

Unsere Leistungen

  • Beratung zu Investitionen in Form eines Direktgeschäfts, einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft
  • Verlagerung von Geschäftsbereichen ins In- und Ausland (Funktionsverlagerungen)
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
  • Steueroptimierte Rechtsformwahl im In- und Ausland
  • Meldung von Auslandsbeziehungen bei den Finanzbehörden
  • Grenzüberschreitenden Steueroptimierung und Verlustnutzung
  • Umsatzsteuerliche Fragestellungen (z.B. Vorsteuervergütungsverfahren)
  • Anträge auf Freistellung vom Quellensteuerabzug ins Ausland sowie Erstattungsanträge in Fällen des Quellensteuereinbehalts
  • Anträge auf Freistellung von der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern (nach Doppelbesteuerungsabkommen oder nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie)
  • Anträge auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung
  • Beratung zu Mitarbeiterentsendungen – Lohnsteuer und Sozialversicherung bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeitern
  • Steueroptimierte Gestaltung geplanter Auslandsaktivitäten
  • Unterstützung bei der Standortwahl
  • Steuerliche Optimierung von grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
  • Gestaltung von konzerninternen Finanzierungsstrukturen
  • Beratung zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung
  • Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung)
  • Begutachtung von Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation
  • Betriebsstättengründung und -besteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Gewinnabgrenzungsvorschriften
  • Quellensteueroptimierung
  • Wohnsitzwechsel mit oder ohne Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes in Deutschland

Geschäftliche und private Beziehungen besitzen immer häufiger einen internationalen Bezug. Die steuerrechtlichen Folgen grenzüberschreitender Aktivitäten sind dabei äußert komplex.

Deutschland hat mit ca. 90 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezüglich der Ertragsteuern abgeschlossen. Diese völkerrechtlichen Verträge, welche den nationalen Vorschriften vorgehen regeln, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Staat zusteht. Doppelbesteuerungsabkommen sollen die Besteuerung von Einkünften in mehreren Staaten vermeiden bzw. die Doppelbesteuerung abmindern.

Grundprinzipien

Im Internationalen Steuerrecht existieren einige Grundprinzipien, die starken Einfluss auf die Besteuerung der Einkünfte besitzen.

  • Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder tatsächlichen Aufenthalt hat.
  • Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem sie die Einkünfte bezieht.
  • Eine Person wird in einem Staat mit seinen weltweiten Einkommen besteuert.
  • Eine Person wird nur mit den Einkünften besteuert, die sich auf das Territorium des betreffenden Staates beziehen.

Methoden zur Vermeidung

Nach der Zuordnung des Besteuerungsrechtes, wird die Doppelbesteuerung im Grundsatz mit folgenden Methoden vermieden:

  • Bei der Freistellungsmethode stellt der betreffende Staat die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung frei (in der Regel unter Anwendung des Progressionsvorbehalts).
  • Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte zwar im Inland besteuert, die im Ausland gezahlte Steuer kann jedoch auf die deutsche Steuer angerechnet werden.