Outbound-Steuerberatung: Internationales Steuerrecht für Privatpersonen

Outbound - Internationales Steuerrecht Privatpersonen

Wir beraten Steuerinländer wie Arbeitnehmer und Privatpersonen mit ausländischen Einkünften. Wir unterstützen bei der deutschen Steuererklärung und bei Investitionsentscheidungen im Ausland. Gerade Auslandsinvestitionen erfordern eine vorausschauende Planung und eine saubere Analyse der steuerlichen Folgen.

Typische ausländische Einkünfte sind etwa:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie ein Ferienhaus im Ausland
  • Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien
  • Gewerbliche Einkünfte im Ausland
  • Kapitaleinkünfte im Ausland wie Zinsen oder Dividenden
  • Renten aus dem Ausland

Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland sind mit ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, richtet sich das Besteuerungsrecht nach der Ansässigkeit. Entscheidend sind die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Dem Quellenstaat kann im Abkommen ein umfassendes oder begrenztes Quellensteuerrecht eingeräumt werden.

Wir klären für Sie, in welchem Staat die Einkünfte aus dem Ausland zu versteuern sind und welche Nachweise notwendig sind, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Bei ausländischen Kapitaleinkünften unterstützen wir Sie bei der Erstattung oder Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Wir übernehmen Meldungen zu Auslandsbeziehungen gegenüber den Finanzbehörden und beraten zu den steuerlichen Folgen einer Veräußerung Ihrer Auslandsinvestitionen.

Zusätzlich beraten wir Sie bei der steueroptimalen Nachlassplanung mit Auslandsvermögen sowie zu Fragen des internationalen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts.