Outbound – Internationales Steuerrecht Privatpersonen

Outbound - Internationales Steuerrecht Privatpersonen

Wir beraten Steuerinländer (Arbeitnehmer und Privatpersonen) mit ausländischen Einkünften bei der Erstellung von Steuererklärungen in Deutschland oder zu Investitionsentscheidungen im Ausland. Besonders Investitionen im Ausland erfordern eine sorgfältige und vorausschauende Planung und Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte.

Bei den ausländischen Einkünften kann es sich u.a. um folgende Sachverhalte handeln:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Ausland (z.B. Ferienhaus)
  • Verkauf von Immobilien im Ausland
  • Gewerbliche Einkünfte im Ausland
  • Kapitaleinkünfte im Ausland (z.B. Zinsen und Dividenden)
  • Renten aus dem Ausland

Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland sind im Inland grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig.

Für den Fall, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land besteht, hat grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. Die Ansässigkeit im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens wird anhand der engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Steuerpflichtigen bestimmt. Im Doppelbesteuerungsabkommen wird in Regel dem Quellenstaat ein unbeschränktes oder ein beschränktes Quellensteuerabzugsrecht zugestanden.

Wir klären Sie darüber auf, in welchem Staat Sie Ihre Einkünfte aus dem Ausland versteuern müssen und welche Nachweise Sie vorhalten müssen, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen.

Bei ausländischen Kapitaleinkünften unterstützen wir Sie beim Antrag auf Erstattung der Quellensteuern oder der Anrechnung der von Ihnen gezahlten ausländischen Quellensteuern. Ferner übernehmen wir für Sie Meldung von Auslandsbeziehungen gegenüber den Finanzbehörden oder beraten Sie bezüglich der Auswirkungen einer Veräußerung Ihrer Auslandsinvestitionen.

Neben den Beratungen zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen stehen wir Ihnen gerne bei der steueroptimalen Übertragung Ihres persönlichen Nachlasses mit Auslandsinvestitionen und bei Fragen zum internationalen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zur Seite.