Grenze zur Verlustverrechnung: mgp gibt Tipps im ARD Interview!

Der Bundesfinanzhof hält die Verlustverrechnungsgrenze bei Termingeschäften für verfassungswidrig. Finanzexperte und Steuerberater Daniel Schaumann von mgp Berlin erklärt, was Anleger jetzt tun sollten.

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In einem aktuellen Interview mit der ARD-Finanzredaktion erklärt Finanzexperte und Steuerberater Daniel Schaumann von mgp Merla, Ganschow & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte, warum die bisherige Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 € bei Termingeschäften nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23) verfassungswidrig ist. Für Anleger mit hohen Verlusten bietet sich jetzt eine wichtige Chance: Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen und vollständige Verlustverrechnung sichern“ , sagt Daniel Schaumann.

Hier geht es zum vollständigen Artikel: ARD | tagesschau.de – Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen

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