Was ist eine politisch exponierte Person (PEP)?

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist gemäß § 1 Abs. 12 Geldwäschegesetz (GWG) jede Person, die ein hochrangiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat. Dazu zählen auch Ämter auf regionaler Ebene, sofern sie von vergleichbarer politischer Bedeutung sind.

Kategorien politisch exponierter Personen

1. Personen in folgenden Funktionen:

  • Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre
  • Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien
  • Mitglieder oberster Gerichtshöfe, Verfassungsgerichtshöfe oder sonstiger hoher Gerichte, deren Entscheidungen nicht mehr anfechtbar sind
  • Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen und Zentralbanken
  • Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen
  • Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans in internationalen oder europäischen Organisationen

2. Personen, die gemäß Artikel 1 Nummer 13 der Richtlinie (EU) 2018/843 von der Europäischen Kommission als politisch exponiert eingestuft werden.

Familienmitglieder von PEPs

Laut Geldwäschegesetz gelten folgende Personen als Familienmitglieder einer politisch exponierten Person:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder und deren Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern der politisch exponierten Person

Nahestehende Personen von PEPs

Als bekanntermaßen nahestehende Person gilt eine natürliche Person, bei der der Verpflichtete Grund zur Annahme hat, dass sie:

  1. Gemeinsam mit einer PEP wirtschaftlich Berechtigter einer Vereinigung nach § 20 Abs. 1 GWG ist oder eine Rechtsgestaltung nach § 21 GWG innehat.
  2. Sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer PEP unterhält.
  3. Alleiniger wirtschaftlich Berechtigter einer Vereinigung oder Rechtsgestaltung ist, deren Errichtung faktisch zugunsten einer PEP erfolgte.

Bedeutung der PEP-Definition für Unternehmen und Finanzinstitute

Unternehmen, insbesondere aus dem Finanz- und Immobiliensektor, müssen bei Geschäften mit PEPs besondere Sorgfaltspflichten beachten. Dazu gehört die verstärkte Überwachung von Transaktionen, um Geldwäsche und Korruptionsrisiken zu minimieren.

Fazit

Die Einstufung als politisch exponierte Person (PEP) zieht verstärkte Prüf- und Sorgfaltspflichten nach sich. Unternehmen sollten sich dieser regulatorischen Anforderungen bewusst sein, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Eine sorgfältige Identifizierung und Dokumentation sind essenziell, um den Compliance-Anforderungen gerecht zu werden.