Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Derzeit liegt er bei 12,41 Euro. Diese Anpassung basiert auf dem Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2023, den die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt hat.

Auswirkungen auf Unternehmen

Keine negativen Beschäftigungseffekte erwartet

Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch diese Erhöhung keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird. Laut der Mindestlohnkommission konnten sich Unternehmen in den vergangenen Jahren erfolgreich an steigende Lohnkosten anpassen.

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus einem Vorsitz, je drei Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Wissenschaftlern ohne Stimmrecht zusammensetzt. Sie schlägt alle zwei Jahre eine Anpassung der Lohnuntergrenze vor, wie zuletzt am 26. Juni 2023. Die Umsetzung erfolgt über das Mindestlohngesetz.

Erhöhung der Minijob-Grenze

Parallel zur Mindestlohnerhöhung wird auch die Minijob-Grenze angepasst. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Verdienstgrenze von derzeit 538 Euro auf 556 Euro brutto pro Monat. Dies stellt sicher, dass Minijobberinnen und Minijobber weiterhin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden beibehalten können, ohne ihre Stundenzahl reduzieren zu müssen.

Fazit: Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Mindestlohnerhöhung bedeutet für Unternehmen steigende Personalkosten, insbesondere in Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten. Gleichzeitig bleibt der Mindestlohn ein wichtiger Faktor für faire Arbeitsbedingungen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anpassung vorbereiten und ihre Lohnstrukturen entsprechend anpassen.