Steuerliche Änderungen im Koalitionsvertrag 2025: Das sind die wichtigsten geplanten Maßnahmen

Die neue Koalition hat in ihrem Vertrag zahlreiche steuerliche Änderungen angekündigt. Ziel ist es, Bürger finanziell zu entlasten, Bürokratie abzubauen und die soziale Gerechtigkeit zu stärken. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen kurz zusammen.

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Einheitliche Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer

Mehr steuerliche Entlastung für Berufspendler

Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer festgelegt werden und zwar ab dem ersten Kilometer.

Beispielrechnung:
Ein Arbeitnehmer mit einem einfachen Arbeitsweg von 20 Kilometern kann bei 220 Arbeitstagen künftig 352 Euro mehr steuerlich absetzen. Das bedeutet eine spürbare Entlastung, besonders für Kurzstreckenpendler.

Steuerreform für kleine und mittlere Einkommen geplant

Entlastung der breiten Mitte der Bevölkerung

Die Koalition plant eine umfassende Steuerreform, um insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Details stehen noch aus, aber die Reform soll ab Mitte der Legislaturperiode – also etwa ab 2026 – greifen. Ziel ist es, mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Neue „Frühstart-Rente“ für Kinder

Altersvorsorge ab dem 6. Lebensjahr

Kinder sollen künftig besser abgesichert werden: Für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, das eine Schule besucht, zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein steuerfreies Altersvorsorgedepot ein. Die Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Später können Eltern oder das Kind selbst die Beiträge privat weiterführen.

Steuerfreie Überstunden im Tarifbereich

Mehr Motivation für zusätzliche Arbeit

Künftig sollen Überstunden, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, steuerfrei sein. Das soll die Bereitschaft zur Mehrarbeit erhöhen und Arbeitnehmer für ihren Einsatz finanziell belohnen.

Dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Gastronomiebranche wird dauerhaft entlastet

Die während der Corona-Krise eingeführte reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % auf Speisen in der Gastronomie soll ab dem 01.01.2026 dauerhaft eingeführt werden.

Fazit:
Die geplanten steuerlichen Änderungen im Koalitionsvertrag 2025 bringen weitreichende Vorteile für Arbeitnehmer, Familien und Verbraucher. Besonders die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Steuerfreiheit von Überstunden dürften für viele spürbare Entlastungen mit sich bringen.

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