Was ist die Frist für die Steuererklärung 2024?
Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, also ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Wer hingegen eine Steuerberaterkanzlei oder Lohnsteuerverein beauftragt hat, hat zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung 2024 noch bis zum 30. April 2026 Zeit.
Wichtig: Nach mehreren pandemiebedingten Sonderregelungen kehrt damit wieder die reguläre Frist zurück. Auch für die elektronische Abgabe über „Mein Elster“ oder eine Steuersoftware gilt dieser Termin.
Tabelle: Abgabefristen, Zuschläge und Zinsen im Überblick:
Steuerjahr | Frist (ohne Beratung) | Frist (mit Beratung) | Frist freiwillige Abgabe | Zuschlag bei Verspätung ab | Verzugs-zinsen ab |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 | 31. Dezember 2028 | 1. Mai 2026 | 1. Juni 2026 |
2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 | 31. Dezember 2027 | 2. Juni 2025 | 1. Juli 2025 |
2022 | 2. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 | 31. Dezember 2026 | 1. August 2024 | 1. September 2024 |
2021 | 31. Oktober 2022 | 31. August 2023 | 31. Dezember 2025 | 1. September 2023 | 1. Oktober 2023 |
Quelle: BMF-Schreiben vom 23.06.2022
Lässt sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 verlängern?
Ja, eine Fristverlängerung ist möglich, allerdings nur auf Antrag und mit guter Begründung. Typische Gründe für einen erfolgreichen Antrag:
- Krankheit
- Auslandsaufenthalt
- Verzögerung durch fehlende Unterlagen (z. B. Jahresbescheinigungen)
- Umzug
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung; es liegt im Ermessen des Finanzamts.
Was passiert, wenn Du die Frist versäumst?
Wenn die Steuererklärung 2024 nicht fristgerecht abgegeben wird, drohen folgende Konsequenzen:
Verspätungszuschlag:
- Mindestens 25 Euro pro Monat
- Für die Steuererklärung 2024 automatisch festgesetzt ab dem 1. Mai 2026 (bei nicht beratenen Fällen)
Weitere Sanktionen:
- Zwangsgeld
- Schätzung der Steuer durch das Finanzamt
- Verzugszinsen
Auch wenn Du zur Abgabe aufgefordert wurdest und keine Pflichtveranlagung vorliegt, drohen diese Sanktionen.
Viel Zeit habe ich für die freiwillige Steuererklärung?
Nicht alle sind zur Abgabe verpflichtet. Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht (Antragsveranlagung), hat vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2024 endet die freiwillige Abgabefrist am 31. Dezember 2028.
Tipp: Eine freiwillige Abgabe kann sich lohnen, wenn Du z. B. hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest.
FAQ zur Abgabepflicht und Fristverlängerung
Wer muss die Steuererklärung abgeben?
Zur Abgabe verpflichtet sind u.a.:
- Steuerpflichtige mit Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor
- Personen mit Lohnersatzleistungen über 410 € (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld)
- Selbstständige oder Vermieter mit (Neben-)einkünften (grundsätzliche Abgabepflicht nicht nur bei Nebeneinkünften)
- Steuerpflichtige mit Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte (außer Behinderten-Pauschbetrag)
- Rentner, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen
Fazit: Rechtzeitig abgeben und Zuschläge vermeiden
Wer die Frist zur Steuererklärung 2024 ernst nimmt und rechtzeitig abgibt, spart sich unnötigen Stress, Strafzahlungen und Verzugszinsen. Bei Unsicherheit oder komplexen Fällen lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Unsere interdisziplinäre Kanzlei Merla Ganschow & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte in Berlin unterstützt Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung. Zur Kontaktaufnahme hier.
Disclaimer
Diese Website und die darin enthaltenen Informationen stellen ein unverbindliches Informationsangebot dar und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sind nicht als rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung zu verstehen und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
weiterlesen