Steuererklärung 2024: Frist, Verlängerung und was bei Verspätung droht

Wann muss die Steuererklärung 2024 abgegeben werden? Alle Infos zu Fristen, Verlängerung und Konsequenzen bei Verspätung erfahren Sie hier.

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Was ist die Frist für die Steuererklärung 2024?

Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, also ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Wer hingegen eine Steuerberaterkanzlei oder Lohnsteuerverein beauftragt hat, hat zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung 2024 noch bis zum 30. April 2026 Zeit.

Wichtig: Nach mehreren pandemiebedingten Sonderregelungen kehrt damit wieder die reguläre Frist zurück. Auch für die elektronische Abgabe über „Mein Elster“ oder eine Steuersoftware gilt dieser Termin.

Tabelle: Abgabefristen, Zuschläge und Zinsen im Überblick:

SteuerjahrFrist (ohne Beratung)Frist (mit Beratung)Frist freiwillige AbgabeZuschlag bei
Verspätung ab
Verzugs-zinsen ab
202431. Juli 202530. April 202631. Dezember 20281. Mai 20261. Juni 2026
20232. September 20242. Juni 202531. Dezember 20272. Juni 20251. Juli 2025
20222. Oktober 202331. Juli 202431. Dezember 20261. August 20241. September 2024
202131. Oktober 202231. August 202331. Dezember 20251. September 20231. Oktober 2023

Quelle: BMF-Schreiben vom 23.06.2022

Lässt sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 verlängern?

Ja, eine Fristverlängerung ist möglich, allerdings nur auf Antrag und mit guter Begründung. Typische Gründe für einen erfolgreichen Antrag:

  • Krankheit
  • Auslandsaufenthalt
  • Verzögerung durch fehlende Unterlagen (z. B. Jahresbescheinigungen)
  • Umzug

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung; es liegt im Ermessen des Finanzamts.

Was passiert, wenn Du die Frist versäumst?

Wenn die Steuererklärung 2024 nicht fristgerecht abgegeben wird, drohen folgende Konsequenzen:

Verspätungszuschlag:

  • Mindestens 25 Euro pro Monat
  • Für die Steuererklärung 2024 automatisch festgesetzt ab dem 1. Mai 2026 (bei nicht beratenen Fällen)

Weitere Sanktionen:

  • Zwangsgeld
  • Schätzung der Steuer durch das Finanzamt
  • Verzugszinsen

Auch wenn Du zur Abgabe aufgefordert wurdest und keine Pflichtveranlagung vorliegt, drohen diese Sanktionen.

Viel Zeit habe ich für die freiwillige Steuererklärung?

Nicht alle sind zur Abgabe verpflichtet. Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht (Antragsveranlagung), hat vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2024 endet die freiwillige Abgabefrist am 31. Dezember 2028.

Tipp: Eine freiwillige Abgabe kann sich lohnen, wenn Du z. B. hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest.

FAQ zur Abgabepflicht und Fristverlängerung

Wer muss die Steuererklärung abgeben?

Zur Abgabe verpflichtet sind u.a.:

  • Steuerpflichtige mit Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor
  • Personen mit Lohnersatzleistungen über 410 € (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld)
  • Selbstständige oder Vermieter mit (Neben-)einkünften (grundsätzliche Abgabepflicht nicht nur bei Nebeneinkünften)
  • Steuerpflichtige mit Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte (außer Behinderten-Pauschbetrag)
  • Rentner, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen

Fazit: Rechtzeitig abgeben und Zuschläge vermeiden

Wer die Frist zur Steuererklärung 2024 ernst nimmt und rechtzeitig abgibt, spart sich unnötigen Stress, Strafzahlungen und Verzugszinsen. Bei Unsicherheit oder komplexen Fällen lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Unsere interdisziplinäre Kanzlei Merla Ganschow & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte in Berlin unterstützt Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung. Zur Kontaktaufnahme hier.

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