Warum die Schweiz so attraktiv ist
Die Schweiz zählt seit jeher zu den beliebtesten Zielen deutscher Auswanderer. Neben landschaftlicher Schönheit, hoher Lebensqualität und stabilen politischen Verhältnissen locken auch steuerliche Vorteile. Doch wer in Deutschland wesentliche Unternehmensbeteiligungen oder größere Fondsanteile hält, stößt schnell auf ein Problem: die Wegzugsteuer.
Diese Steuer greift, wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht durch einen Wohnsitzwechsel ins Ausland verlieren würde. Ohne sorgfältige Planung kann ein Wegzug daher zu erheblichen Steuerlasten führen.
Hintergrund: Die Wegzugsteuer in Deutschland
Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) wurde eingeführt, um Gestaltungen zu verhindern, bei denen Anteile vor einem Verkauf ins Ausland verlagert werden. Der deutsche Fiskus unterstellt dabei einen fiktiven Veräußerungsgewinn und besteuert diesen, auch wenn gar kein Geldfluss stattgefunden hat.
Besonders problematisch: Die Steuer ist sofort fällig, muss also aus Privatvermögen gezahlt werden. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit hohen Unternehmenswerten kann dies zu einem existenziellen Problem werden.
Wege in die Schweiz ohne Wegzugsteuer
Rückkehrabsicht nach Deutschland
Das deutsche Steuerrecht kennt eine wichtige Ausnahme: Wer zwar in die Schweiz zieht, aber eine Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt zwölf Jahre) beabsichtigt, kann die Wegzugsteuer vermeiden. Das Finanzamt verlangt in solchen Fällen eine glaubhafte Rückkehrabsicht.
Verlängerung durch das Doppelbesteuerungsabkommen
Besonders interessant wird es durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz. Nach Art. 4 Abs. 4 DBA kann in bestimmten Fällen weiterhin eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen bleiben, obwohl der Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt wurde. Kombiniert man diese DBA-Regelung mit der Rückkehrregelung des AStG, ergibt sich ein steuerfreier Aufenthalt von fast 18 Jahren in der Schweiz, dass Wegzugsteuer ausgelöst wird.
Bedingungen im Überblick:
- mindestens fünf Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vor dem Wegzug,
- keine Schweizer Staatsangehörigkeit,
- keine unselbständige Tätigkeit ohne Beteiligung am Arbeitgeberunternehmen in der Schweiz,
- geplante Rückkehr nach Deutschland nach Ablauf der Fristen.
Grenzen der Gestaltung
Diese Gestaltung ist vor allem dann praktikabel, wenn der Aufenthalt in der Schweiz nur zeitlich befristet geplant ist. Wer Deutschland endgültig verlassen will, benötigt deutlich komplexere Strukturen, etwa unter Einbeziehung von Holdinggesellschaften oder internationalen Nachfolgeplanungen.
Unser Praxistipp: Steuerfreie Auswanderung ist möglich, aber nur mit Planung
Ein Umzug in die Schweiz kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Wegzugsteuer gelingen. Für Unternehmer, Gesellschafter und Investoren ist jedoch eine individuelle Prüfung unverzichtbar. Bereits kleine Fehler oder eine unklare Rückkehrabsicht können zu einer sofortigen Steuerbelastung in Millionenhöhe führen.
Unsere Kanzlei ist auf internationales Steuerrecht und die Gestaltung grenzüberschreitender Strukturen spezialisiert. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen, ob für eine zeitlich befristete Auswanderung oder für eine dauerhafte Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts.
Kontaktieren Sie uns hier, wenn Sie Ihre Auswanderung in die Schweiz steuerlich optimal vorbereiten möchten.
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