NEWS | Eva B. verstärkt das Steuerberatungsteam von mgp

Eva B. ist seit Mai 2026 angestellte Steuerberaterin bei mgp. Ihre Schwerpunkte liegen im internationalen Steuerrecht sowie in der Schenkung- und Erbschaftsteuer.

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Steuerliche Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Eva B. berät Privatpersonen und Unternehmen in laufenden steuerlichen Angelegenheiten. Dazu gehören u.a. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht

Ein fachlicher Schwerpunkt von Eva B. liegt im internationalen Steuerrecht. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist eine präzise steuerliche Einordnung besonders wichtig.

Das betrifft beispielsweise Privatpersonen mit Auslandsbezug, international tätige Unternehmen oder steuerliche Fragestellungen mit Bezug zu mehreren Staaten. In solchen Fällen kommt es darauf an, nationale Vorschriften, Doppelbesteuerungsabkommen und praktische Erklärungspflichten sorgfältig aufeinander abzustimmen.

Beratung zur Schenkung- und Erbschaftsteuer

Ein weiterer Schwerpunkt von Eva B. liegt im Bereich der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Diese Themen sind besonders relevant, wenn Vermögen übertragen, Nachfolgen geplant oder steuerliche Folgen einer Erbschaft geprüft werden müssen.

Die steuerliche Beratung in diesem Bereich erfordert eine frühzeitige und vorausschauende Planung. Denn bei Schenkungen und Erbschaften können Freibeträge, Bewertungsfragen und gesetzliche Fristen erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung haben.

Willkommen im Team, liebe Eva B.!

mgp Merla Ganschow & Partner freut sich über die Verstärkung durch Eva B. und den weiteren Ausbau des steuerlichen Beratungsteams.

Mit ihrer Erfahrung und ihren fachlichen Schwerpunkten trägt sie dazu bei, Mandanten auch bei sehr anspruchsvollen steuerlichen Themen persönlich, strukturiert und zuverlässig zu beraten.

Disclaimer

Diese Website und die darin enthaltenen Informationen stellen ein unverbindliches Informationsangebot dar und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sind nicht als rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung zu verstehen und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
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