Neue BMF-Regelungen für Krypto ab 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

Ab 2025 gelten neue BMF-Regelungen für Krypto in Deutschland. Erfahren Sie hier, welche verschärften Dokumentations- und Nachweispflichten auf Sie zukommen – inklusive Tipps zur Vorbereitung.

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht, das weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung von Kryptowährungen hat. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten deutlich strengere Anforderungen an die Dokumentation und Nachweisführung von Krypto-Transaktionen – sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert erhebliche steuerliche Nachteile.

Was sich 2025 ändert: Ein Überblick für Krypto-Anleger

Strengere Mitwirkungspflichten: Lückenlose Nachweise sind Pflicht

Ab 2025 sind Krypto-Gewinne nicht nur steuerlich anzugeben, sondern auch vollständig zu belegen. Die Finanzverwaltung verlangt eine durchgängige und nachvollziehbare Dokumentation aller relevanten Transaktionen.

Das bedeutet für Sie:

  • Jede Transaktion muss einzeln dokumentiert werden
  • Fehlende Nachweise führen häufig zu Schätzungen durch das Finanzamt
  • Steuerberichte von Tools wie Koinly oder Accointing sind nur gültig, wenn sie vollständig und plausibel sind

Relevante Randziffern im BMF-Schreiben: Rz. 87–92

Dokumentationspflicht für private Krypto-Trades

Ob Kauf, Verkauf oder Tausch – jede Transaktion mit Kryptowährungen muss künftig nachgewiesen werden. Die Zeiten des anonymen Handels gehören damit endgültig der Vergangenheit an.

Pflichtangaben:

  • Datum von Kauf und Verkauf
  • Art und Menge der Kryptowährung
  • Umrechnung in Euro
  • Wallet-Adresse oder verwendete Plattform
  • Verwendungsreihenfolge (z. B. FIFO)

Mögliche Nachweise:

  • Börsenübersichten (z. B. von Binance, Kraken, Coinbase)
  • Blockchain-Explorer wie Etherscan
  • Wallet-Backups und Fiat-Kontoauszüge
  • Zertifizierte Reports von Steuer-Tools

Randziffern: Rz. 102–103

Aufbewahrungspflicht bei hohen Krypto-Gewinnen

Wenn Ihre Krypto-Gewinne im Jahr mehr als 500.000 Euro betragen (ab 2027: 750.000 Euro), sind Sie verpflichtet, sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren – auch als Privatperson.

Randziffer: Rz. 105

Auch Staking, Lending & Airdrops müssen belegt werden

Nicht nur klassische Krypto-Trades sind betroffen. Auch Erträge aus Staking, Lending, Airdrops oder sonstigen DeFi-Aktivitäten unterliegen der Dokumentationspflicht.

Sie müssen folgende Informationen bereithalten:

  • Art des Vorgangs (z. B. Pool-Staking, DeFi-Lending)
  • Zeitraum (Beginn und Ende)
  • Vertragsbedingungen (Zinsen, Haltefristen etc.)
  • Erhaltene Coins oder Tokens

Randziffer: Rz. 103

Nachweispflicht zum 31.12.: Wallet-Bestände offenlegen

Zum Jahreswechsel kann das Finanzamt künftig Nachweise über Ihre Wallet-Bestände verlangen – unabhängig davon, ob Sie im betreffenden Jahr gehandelt haben oder nicht.

Erforderlich sind:

  • Wallet-Adressen und Bestände zum Stichtag 31.12.
  • Angaben zur verwendeten Plattform
  • Transaktions-Hashes und Account-Informationen

Randziffer: Rz. 104

Auch nicht geclaimte Staking-Rewards sind steuerpflichtig

Ein weit verbreiteter Irrtum wird durch das neue BMF-Schreiben korrigiert: Auch nicht geclaimte, aber wirtschaftlich zugängliche Staking-Rewards gelten spätestens zum Jahresende als steuerlich zugeflossen.

Ab 2025 gilt:

  • Geclaimte Rewards sind sofort steuerpflichtig
  • Nicht geclaimte Rewards sind spätestens zum 31.12. zu versteuern, sofern wirtschaftlich verfügbar

Unser Tipp: Jetzt handeln und steuerlich auf der sicheren Seite bleiben

Die neuen Regelungen bringen eine klare Botschaft: Transparenz und vollständige Dokumentation sind Pflicht.

Wenn Sie Kryptowährungen handeln oder langfristig halten, sollten Sie jetzt:

  • Auf professionelle Steuer-Tools setzen
  • Eine vollständige Transaktionshistorie sicherstellen
  • Belege dauerhaft und strukturiert archivieren

Gerade bei komplexeren Themen wie DeFi, Staking oder NFT-Handel empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Bitte hier klicken, wir beraten Sie gerne.

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