Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht, das weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung von Kryptowährungen hat. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten deutlich strengere Anforderungen an die Dokumentation und Nachweisführung von Krypto-Transaktionen – sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert erhebliche steuerliche Nachteile.
Was sich 2025 ändert: Ein Überblick für Krypto-Anleger
Strengere Mitwirkungspflichten: Lückenlose Nachweise sind Pflicht
Ab 2025 sind Krypto-Gewinne nicht nur steuerlich anzugeben, sondern auch vollständig zu belegen. Die Finanzverwaltung verlangt eine durchgängige und nachvollziehbare Dokumentation aller relevanten Transaktionen.
Das bedeutet für Sie:
- Jede Transaktion muss einzeln dokumentiert werden
- Fehlende Nachweise führen häufig zu Schätzungen durch das Finanzamt
- Steuerberichte von Tools wie Koinly oder Accointing sind nur gültig, wenn sie vollständig und plausibel sind
Relevante Randziffern im BMF-Schreiben: Rz. 87–92
Dokumentationspflicht für private Krypto-Trades
Ob Kauf, Verkauf oder Tausch – jede Transaktion mit Kryptowährungen muss künftig nachgewiesen werden. Die Zeiten des anonymen Handels gehören damit endgültig der Vergangenheit an.
Pflichtangaben:
- Datum von Kauf und Verkauf
- Art und Menge der Kryptowährung
- Umrechnung in Euro
- Wallet-Adresse oder verwendete Plattform
- Verwendungsreihenfolge (z. B. FIFO)
Mögliche Nachweise:
- Börsenübersichten (z. B. von Binance, Kraken, Coinbase)
- Blockchain-Explorer wie Etherscan
- Wallet-Backups und Fiat-Kontoauszüge
- Zertifizierte Reports von Steuer-Tools
Randziffern: Rz. 102–103
Aufbewahrungspflicht bei hohen Krypto-Gewinnen
Wenn Ihre Krypto-Gewinne im Jahr mehr als 500.000 Euro betragen (ab 2027: 750.000 Euro), sind Sie verpflichtet, sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren – auch als Privatperson.
Randziffer: Rz. 105
Auch Staking, Lending & Airdrops müssen belegt werden
Nicht nur klassische Krypto-Trades sind betroffen. Auch Erträge aus Staking, Lending, Airdrops oder sonstigen DeFi-Aktivitäten unterliegen der Dokumentationspflicht.
Sie müssen folgende Informationen bereithalten:
- Art des Vorgangs (z. B. Pool-Staking, DeFi-Lending)
- Zeitraum (Beginn und Ende)
- Vertragsbedingungen (Zinsen, Haltefristen etc.)
- Erhaltene Coins oder Tokens
Randziffer: Rz. 103
Nachweispflicht zum 31.12.: Wallet-Bestände offenlegen
Zum Jahreswechsel kann das Finanzamt künftig Nachweise über Ihre Wallet-Bestände verlangen – unabhängig davon, ob Sie im betreffenden Jahr gehandelt haben oder nicht.
Erforderlich sind:
- Wallet-Adressen und Bestände zum Stichtag 31.12.
- Angaben zur verwendeten Plattform
- Transaktions-Hashes und Account-Informationen
Randziffer: Rz. 104
Auch nicht geclaimte Staking-Rewards sind steuerpflichtig
Ein weit verbreiteter Irrtum wird durch das neue BMF-Schreiben korrigiert: Auch nicht geclaimte, aber wirtschaftlich zugängliche Staking-Rewards gelten spätestens zum Jahresende als steuerlich zugeflossen.
Ab 2025 gilt:
- Geclaimte Rewards sind sofort steuerpflichtig
- Nicht geclaimte Rewards sind spätestens zum 31.12. zu versteuern, sofern wirtschaftlich verfügbar
Unser Tipp: Jetzt handeln und steuerlich auf der sicheren Seite bleiben
Die neuen Regelungen bringen eine klare Botschaft: Transparenz und vollständige Dokumentation sind Pflicht.
Wenn Sie Kryptowährungen handeln oder langfristig halten, sollten Sie jetzt:
- Auf professionelle Steuer-Tools setzen
- Eine vollständige Transaktionshistorie sicherstellen
- Belege dauerhaft und strukturiert archivieren
Gerade bei komplexeren Themen wie DeFi, Staking oder NFT-Handel empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Bitte hier klicken, wir beraten Sie gerne.
Disclaimer
Diese Website und die darin enthaltenen Informationen stellen ein unverbindliches Informationsangebot dar und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sind nicht als rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung zu verstehen und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
weiterlesen