Steuerberater für Freiberufler Berlin
Profitieren Sie als freiberuflich tätiger Selbstständiger von vielen Vorteilen. mgp unterstützt Sie dabei bei allen steuerrechtlichen Anliegen.

Sie arbeiten selbständig mit wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit? Dann unterstützt Sie mgp gerne als Berliner Steuerberater für Freiberufler und Selbstständige.
Behalten Sie den Überblick über steuerliche Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten. Ob es um die korrekte Abgabe von Steuererklärungen, die Optimierung von Betriebsausgaben oder die Einhaltung rechtlicher Vorgaben geht – das mgp Team unterstützt Sie, ihre finanzielle Situation zu optimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Lassen Sie sich von erfahrenen Steuerberatern unterstützen, um sich voll und ganz auf Ihr freiberufliche Tätigkeit konzentrieren zu können.
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- Spezialisiert auf Freiberufler
- 100% digital
- Kostenloses Erstgespräch
Unsere zufriedenen Mandanten
So profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit mgp
Beratung in Englisch
Auf Wunsch führen wir Korrespondenz und Beratungsgespräche auch vollständig auf Englisch.
Unserere Leistungsübersicht
- Finanzbuchhaltung inkl. Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen (u.a. Umsatzsteuererklärung, Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung)
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung (u.a. Meldungen an die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt und der Berufsgenossenschaften)
- Prüfung von Steuerbescheiden und Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren
- Vertretung bei steuerlichen Außenprüfungen und Besprechungen mit dem Finanzamt
- Einholung von verbindlichen Auskünften
- Stellung von allen gängigen Anträgen (z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Abgabefristen oder Herabsetzung von Steuervorauszahlungen)
- Unternehmensbewertungen in Anlehnung an den IDW S1
Das Expertenteam Steuern
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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ab wann gelte ich als Freiberufler und brauche kein Gewerbe anzumelden?
Als Freiberufler gelten z. B. Ärzte, Anwälte, Journalisten, Ingenieure oder Künstler. Entscheidend ist, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit mit besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Eigenleistung ausüben. Dann müssen Sie kein Gewerbe anmelden, sondern nur beim Finanzamt die „Freiberuflichkeit“ anzeigen.
Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Freiberufler?
Sie müssen Einkommensteuer zahlen und regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung). Eine Gewerbesteuer fällt bei reiner freiberuflicher Tätigkeit nicht an.
Welche Buchführungspflichten bestehen?
Freiberufler sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. In der Regel reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Bei größeren Umsätzen oder freiwillig können Sie aber auch eine Bilanz erstellen.
Kann ich Betriebsausgaben steuerlich absetzen?
Ja. Alle Ausgaben, die unmittelbar mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen, sind abzugsfähig – z. B. Fachliteratur, Arbeitszimmer, Bürobedarf, Software, Fahrtkosten oder Fortbildungen.
Wie melde ich meine Tätigkeit beim Finanzamt an?
Sie füllen nach Aufnahme der Tätigkeit den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus (elektronisch über ELSTER). Dort geben Sie u. a. Ihre geplanten Umsätze, die Bankverbindung und die Art Ihrer Tätigkeit an.




















































