Was war geplant?
Geplant war eine Sonderregelung, nach der Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hätten zahlen können. Die Zahlung sollte freiwillig sein. Eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Auszahlung war nicht vorgesehen. Vorgesehen war zudem eine zeitliche Befristung bis zum 30. Juni 2027.
Für Arbeitnehmer wäre die Prämie steuerfrei geblieben. Für Arbeitgeber wäre sie grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehbar gewesen.
Warum wurde die Prämie gestoppt?
Der Bundesrat hat dem Vorhaben nicht zugestimmt. Kritisiert wurde unter anderem, dass die Entlastung zwar durch den Bund politisch beschlossen worden wäre, die finanziellen Folgen aber in erheblichem Umfang Länder und Kommunen getroffen hätten. Daneben gab es Kritik aus der Wirtschaft, weil die Prämie Erwartungen bei Arbeitnehmern hätte auslösen können, obwohl die Auszahlung vollständig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitgebers abhängig gewesen wäre.
Aus Sicht vieler Arbeitgeber wäre die Regelung daher nur auf den ersten Blick attraktiv gewesen. Denn steuerfrei bedeutet nicht automatisch kostenneutral. Die Prämie hätte trotzdem Liquidität gebunden und wäre insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nicht ohne Weiteres finanzierbar gewesen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollten aktuell keine Entlastungsprämie mit Steuerfreiheit nach dieser geplanten Regelung zusagen oder abrechnen. Das Gesetz ist nicht in Kraft getreten.
Wer Beschäftigte dennoch finanziell unterstützen möchte, muss auf bestehende steuerliche Regelungen zurückgreifen. In Betracht kommen je nach Einzelfall zum Beispiel Sachbezüge im Rahmen der monatlichen Freigrenze, steuerfreie Arbeitgeberleistungen oder andere begünstigte Vergütungsbestandteile. Diese müssen aber jeweils sauber geprüft und richtig dokumentiert werden.
Wichtig ist: Eine allgemeine neue 1.000-Euro-Steuerfreistellung gibt es nicht.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer können aus der geplanten Entlastungsprämie keinen Anspruch ableiten. Da die Regelung nicht umgesetzt wird, besteht weder ein gesetzlicher Anspruch noch eine steuerfreie Auszahlungsmöglichkeit nach dem gescheiterten Modell.
Auch wenn einzelne Medien zunächst von einer möglichen Prämie berichtet haben, ist der aktuelle Stand eindeutig: Die Bundesregierung verfolgt das konkrete Vorhaben nach der Ablehnung im Bundesrat nicht weiter.
Kommt stattdessen eine andere Entlastung?
Die Bundesregierung hält grundsätzlich daran fest, Bürgerinnen und Bürger wegen gestiegener Kosten zu entlasten. Konkrete Ersatzmaßnahmen sind aber noch offen. Diskutiert werden verschiedene Alternativen, darunter kurzfristige Entlastungen und eine größere Reform der Einkommensteuer.
Eine Einkommensteuerreform ist ohnehin politisch angekündigt. Sie soll ab 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlasten. Details zur konkreten Ausgestaltung stehen allerdings noch nicht fest.
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