Was bedeutet die „Verification of Payee“ (VoP)?
Die „Verification of Payee“ (VoP) soll im Euro-Zahlungsverkehrsraum für mehr Sicherheit sorgen. Durch den Abgleich von Name und IBAN wird das Risiko von Betrugsversuchen verringert, da Falschüberweisungen schneller erkannt werden. Die Banken sind zukünftig verpflichtet, diesen Abgleich vor jeder SEPA-Überweisung durchzuführen. Dies wird als ein Schritt in die richtige Richtung zum Schutz vor Betrug und für mehr Vertrauen im Zahlungsverkehr angesehen.
Wer ist von der neuen EU-Verordnung betroffen?
Unternehmen und Privatpersonen sind gleichermaßen betroffen. Sobald Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, werden Sie direkt mit der neuen Regelung konfrontiert. Unabhängig von Ihrem Übermittlungsweg oder der verwendeten Software wird der IBAN-Abgleich bei jeder SEPA-Überweisung durchgeführt.
Als Zahlungsempfänger haben Sie auch eine mittelbare Verantwortung, da der korrekte Empfängernamen erforderlich ist, um die Überweisung erfolgreich abzuschließen.
Wie läuft die VoP-Prüfung in der Praxis ab?
Die Bank führt den Abgleich von Name und IBAN durch, sobald die Überweisung eingereicht wird. Der gesamte Prozess erfolgt in Sekundenschnelle. Anhand der Prüfung entscheidet der Zahlende, ob die Zahlung freigegeben oder storniert wird.
Für Unternehmen wird es auch in gängigen Anwendungen wie DATEV Anpassungen geben, die den neuen Anforderungen gerecht werden.
Was müssen Sie tun, um sich vorzubereiten?
1. Prüfen und Pflegen von Stammdaten
Überprüfen Sie Ihre Lieferanten-Stammdaten und stellen Sie sicher, dass die Namen der Zahlungsempfänger mit den Kontoinhabernamen übereinstimmen. Dies ist der erste Schritt, um sicherzustellen, dass keine Zahlungen abgelehnt werden.
2. Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens
Achten Sie darauf, dass Ihr Kontoinhabername mit dem Unternehmensnamen übereinstimmt, besonders bei der Rechnungsstellung. Falls dies nicht der Fall ist, empfehlen wir Ihnen, einen Handelsnamen bei Ihrer Bank zu hinterlegen.
3. Kommunikation mit Ihren Kunden
Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, Ihre Kunden frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten zu informieren. Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlagen um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei der Überweisung verwenden sollen.
Wie funktioniert der IBAN-Abgleich in der Bank?
Die Bank führt den Abgleich direkt nach dem Einreichen einer Zahlung durch. Das Ergebnis wird in einem Ampelsystem angezeigt:
- Grüne Ampel: Übereinstimmung (Match) – alles in Ordnung.
- Gelbe Ampel: Mit Abweichungen (Close-Match) – es gibt kleinere Abweichungen.
- Rote Ampel: Keine Übereinstimmung (No-Match) – es besteht ein Fehler.
Basierend auf diesem Ergebnis können Sie entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei der Bewertung von Close-Match und No-Match vorgehen, bleibt jedoch im Ermessen der Bank.
Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?
Sollte der Abgleich von Name und IBAN fehlschlagen, wird die Bank in folgenden Fällen haftbar gemacht:
- Falschüberweisung bei Übereinstimmung (Match): Die Bank haftet.
- Falschüberweisung bei fehlender Übereinstimmung (No-Match): Sie haften als Zahlender.
- Falschüberweisung bei Abweichungen (Close-Match): Auch in diesem Fall haften Sie als Zahlender.
- Sammelüberweisungen mit Opt-out: Verzichten Sie auf die VoP-Prüfung, haften Sie ebenfalls.
Fazit: Bereiten Sie sich jetzt vor
Ab Oktober 2025 wird der IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger zu einer wichtigen Maßnahme im Zahlungsverkehr. Um Verzögerungen und Fehler zu vermeiden, ist es entscheidend, Ihre Stammdaten zu überprüfen und Ihre Kunden über die richtigen Empfängerdaten zu informieren. Indem Sie sich rechtzeitig vorbereiten, können Sie den Übergang zur neuen Regelung problemlos gestalten und das Risiko von Falschüberweisungen minimieren.
Disclaimer
Diese Website und die darin enthaltenen Informationen stellen ein unverbindliches Informationsangebot dar und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sind nicht als rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung zu verstehen und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
weiterlesen