Neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld
Seit dem 1. April 2025 gelten neue, deutlich niedrigere Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld. Diese Reform betrifft insbesondere gutverdienende Steuerfachkräfte, die nicht nur ihre Mandanten beraten, sondern auch selbst vor wichtigen Entscheidungen zur Familien- und Karriereplanung stehen.
Die neue Gesetzeslage sieht folgende Einkommensgrenzen vor:
- Für Paare: gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von maximal 175.000 Euro
- Für Alleinerziehende: zu versteuerndes Einkommen von maximal 87.500 Euro
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.
Relevantes Einkommen: Was zählt wirklich?
Ein häufiger Irrtum besteht in der Verwechslung von Bruttoeinkommen mit dem zu versteuernden Einkommen. Für die Elterngeldprüfung ist ausschließlich das zvE maßgeblich – also das Bruttoeinkommen abzüglich aller abzugsfähigen Aufwendungen.
Diese Einkünfte zählen zum zvE
- Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt)
- Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
- Kapitalerträge
- Mieteinnahmen und Pachteinnahmen
Abzüge, die das zvE reduzieren können
- Werbungskosten (auch über Pauschbeträge hinaus)
- Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten)
- Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken- und Rentenversicherungen)
- Verlustvorträge oder Abschreibungen aus Vermietung und Verpachtung
Steuerliche Optimierungsstrategien für den Elterngeldbezug
Steuerfachkräfte verfügen über fundiertes Wissen zur Steueroptimierung. Um weiterhin Elterngeld zu erhalten, sind folgende Maßnahmen sinnvoll:
Werbungskosten aktiv gestalten
- Fort- und Weiterbildungen
- Arbeitsmittel und Fachliteratur
- Fahrten zur Arbeitsstätte (auch Umwege bei Fahrgemeinschaften)
- Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers
Sonderausgaben und Vorsorge gezielt einsetzen
- Vorauszahlungen gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen
- Einmalige Beiträge in eine Rürup-Rente
- Gezielte Spenden
- Kinderbetreuungskosten (zwei Drittel, max. 4.000 Euro pro Kind)
Haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen
- Steuerermäßigung für Reinigungskräfte, Gärtner oder Babysitter
- Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 Euro jährlich)
Immobilien und Kapitalanlagen planen
- Abschreibung vermieteter Immobilien
- Renovierungen strategisch terminieren
- Veräußerung von Kapitalanlagen sinnvoll timen
Einkommen flexibel steuern (für Selbständige)
- Einnahmen in das Folgejahr verschieben
- Betriebsausgaben zeitlich vorziehen
- Rückstellungen bilden
- Mitarbeiterkosten ausweiten
Fallbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Angestelltes Paar mit 200.000 Euro Bruttoeinkommen
Nach gezielter Steuerplanung sinkt das zvE auf rund 151.600 Euro. Der Anspruch auf Elterngeld bleibt erhalten.
Beispiel 2: Selbstständiger Steuerberater mit angestellter Partnerin
Durch Einnahmeverschiebung, Investitionen und Rückstellungen fällt das zvE unter die Grenze von 175.000 Euro. Anspruch auf Elterngeld wird gesichert.
Beispiel 3: Selbstständige Steuerberaterin
Nach Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen und Investitionen in die Kanzlei sinkt das zvE auf rund 155.000 Euro. Anspruch bleibt bestehen.
Beispiel 4: Steuerfachangestellter mit Lehrerin als Partnerin
Mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro liegt das zvE bereits ohne weitere Maßnahmen unter der Grenze.
Checkliste: Steuerlich vorbereitet in die Elternzeit
12–18 Monate vor Geburt
- zvE analysieren
- Steuergestaltungspotenziale prüfen
- Investitionen planen
- Altersvorsorge überprüfen
6–12 Monate vor Geburt
- Werbungskosten strategisch erhöhen
- Sonderausgaben wie Spenden oder Versicherungen gezielt nutzen
- Berufliche Planung mit dem Arbeitgeber abstimmen
3–6 Monate vor Geburt
- Belege und Nachweise sichern
- Antrag auf Elterngeld vorbereiten
- Aufteilung der Elternzeit festlegen
Wenn kein Anspruch auf Elterngeld besteht
Einige Familien werden trotz steuerlicher Optimierung die Einkommensgrenze überschreiten. Für diese Fälle sind alternative Maßnahmen sinnvoll:
- Aufbau finanzieller Rücklagen
- Anpassung der Ausgabenstruktur
- Flexiblere Arbeitszeitmodelle (z. B. Brückenteilzeit, Sabbatical)
- Partnerschaftliche finanzielle Lösungen
Unser Tipp: Strategisch planen, gezielt handeln
Seit dem 1. April 2025 ist die Elterngeldberechtigung für viele Steuerfachkräfte keine Selbstverständlichkeit mehr. Frühzeitige Analyse und vorausschauende Steuerplanung sind entscheidend, um weiterhin von staatlicher Unterstützung zu profitieren sowohl privat als auch in der Mandantenberatung.
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