Betriebsstätte in Dubai: Steuerliche Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen können mit einer Betriebsstätte in Dubai Steuern sparen – doch ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE gelten besondere Regeln. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, wie Gewinne behandelt werden und welche steuerlichen Vor- und Nachteile entstehen.

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Warum deutsche Unternehmen eine Betriebsstätte in Dubai gründen

Dubai gilt als attraktiver Standort für internationale Geschäfte. Viele deutsche Unternehmer prüfen deshalb, ob sie ihre Steuerlast durch eine Betriebsstätte in den Vereinigten Arabischen Emiraten reduzieren können. Entscheidend ist aber: Deutschland hat aktuell (Stand 2024) kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE. Damit bleiben Einkünfte aus Dubai in vielen Fällen in Deutschland steuerpflichtig.

Wann liegt nach deutschem Recht eine Betriebsstätte in Dubai vor?

Das deutsche Steuerrecht definiert den Begriff der Betriebsstätte in § 12 Abgabenordnung (AO). Danach liegt eine Betriebsstätte insbesondere dann vor, wenn in Dubai dauerhaft eine feste Einrichtung wie etwa

  • eine Zweigniederlassung,
  • eine Geschäftsstelle,
  • ein Warenlager oder
  • Büroräume mit Substanz (z. B. Mitarbeiter)

unterhalten wird. Eine bloße temporäre Tätigkeit – etwa eine „Workation“ – reicht dagegen nicht aus, um eine Betriebsstätte zu begründen.

Besteuerung der Dubai-Gewinne in Deutschland

Das Welteinkommensprinzip

Nach § 34d EStG unterliegen weltweite Einkünfte auch in Deutschland der Steuerpflicht. Gewinne einer Betriebsstätte in Dubai müssen daher nach deutschem Steuerrecht ermittelt und erklärt werden.

Anrechnung oder Abzug ausländischer Steuern

  • Erhebt Dubai eine Steuer (aktuell Körperschaftsteuer von 9 %), kann diese auf die deutsche Steuer angerechnet oder als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 34c EStG).
  • Wird in Dubai keine Steuer erhoben, entfällt die Anrechnung – die Einkünfte sind in voller Höhe in Deutschland steuerpflichtig.

Besonderheit Gewerbesteuer

Ein Vorteil: Gewinne aus einer ausländischen Betriebsstätte sind in Deutschland in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.

  • Für Kapitalgesellschaften ergibt sich damit ein Einsparpotenzial von rund 15 %.
  • Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften fällt dieser Vorteil meist geringer aus, da die Gewerbesteuer ohnehin mit der Einkommensteuer verrechnet wird.

Steuerliche Gestaltungen mit Betriebsstätten in Dubai

Kapitalgesellschaften als Gewinner

Für GmbHs und AGs kann die Dubai-Betriebsstätte ein sinnvoller Baustein sein, um die Steuerlast nachhaltig zu senken.

Lizenz- und IP-Strukturen

Beliebt sind sogenannte Lizenzgesellschaften:

  • In Dubai werden gewerbliche Schutzrechte gehalten und an die deutsche Gesellschaft verpachtet.
  • Die Lizenzzahlungen sind in Deutschland Betriebsausgaben, während sie in Dubai nur mit 9 % besteuert werden.
  • Allerdings greifen hier die deutschen Sonderregeln wie Zins- und Lizenzschranke (§§ 4h, 4j EStG).

Unser Tipp: Betriebsstätte in Dubai nur mit guter Planung ein Vorteil

Eine Betriebsstätte in Dubai kann steuerliche Vorteile bringen – insbesondere für Kapitalgesellschaften. Gleichzeitig bestehen erhebliche steuerliche Risiken, da Deutschland mit den VAE kein Doppelbesteuerungsabkommen hat und Gewinne daher grundsätzlich auch in Deutschland versteuert werden müssen.

Unsere spezialisierten Steuerberater bei mgp Merla Ganschow & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob und wie sich eine Dubai-Betriebsstätte für Ihr Unternehmen lohnt. Kontaktieren Sie uns hier für eine persönliche Beratung – telefonisch oder online, 24h erreichbar, auch englischsprachig.

Disclaimer

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