Warum deutsche Unternehmen eine Betriebsstätte in Dubai gründen
Dubai gilt als attraktiver Standort für internationale Geschäfte. Viele deutsche Unternehmer prüfen deshalb, ob sie ihre Steuerlast durch eine Betriebsstätte in den Vereinigten Arabischen Emiraten reduzieren können. Entscheidend ist aber: Deutschland hat aktuell (Stand 2024) kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE. Damit bleiben Einkünfte aus Dubai in vielen Fällen in Deutschland steuerpflichtig.
Wann liegt nach deutschem Recht eine Betriebsstätte in Dubai vor?
Das deutsche Steuerrecht definiert den Begriff der Betriebsstätte in § 12 Abgabenordnung (AO). Danach liegt eine Betriebsstätte insbesondere dann vor, wenn in Dubai dauerhaft eine feste Einrichtung wie etwa
- eine Zweigniederlassung,
- eine Geschäftsstelle,
- ein Warenlager oder
- Büroräume mit Substanz (z. B. Mitarbeiter)
unterhalten wird. Eine bloße temporäre Tätigkeit – etwa eine „Workation“ – reicht dagegen nicht aus, um eine Betriebsstätte zu begründen.
Besteuerung der Dubai-Gewinne in Deutschland
Das Welteinkommensprinzip
Nach § 34d EStG unterliegen weltweite Einkünfte auch in Deutschland der Steuerpflicht. Gewinne einer Betriebsstätte in Dubai müssen daher nach deutschem Steuerrecht ermittelt und erklärt werden.
Anrechnung oder Abzug ausländischer Steuern
- Erhebt Dubai eine Steuer (aktuell Körperschaftsteuer von 9 %), kann diese auf die deutsche Steuer angerechnet oder als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 34c EStG).
- Wird in Dubai keine Steuer erhoben, entfällt die Anrechnung – die Einkünfte sind in voller Höhe in Deutschland steuerpflichtig.
Besonderheit Gewerbesteuer
Ein Vorteil: Gewinne aus einer ausländischen Betriebsstätte sind in Deutschland in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.
- Für Kapitalgesellschaften ergibt sich damit ein Einsparpotenzial von rund 15 %.
- Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften fällt dieser Vorteil meist geringer aus, da die Gewerbesteuer ohnehin mit der Einkommensteuer verrechnet wird.
Steuerliche Gestaltungen mit Betriebsstätten in Dubai
Kapitalgesellschaften als Gewinner
Für GmbHs und AGs kann die Dubai-Betriebsstätte ein sinnvoller Baustein sein, um die Steuerlast nachhaltig zu senken.
Lizenz- und IP-Strukturen
Beliebt sind sogenannte Lizenzgesellschaften:
- In Dubai werden gewerbliche Schutzrechte gehalten und an die deutsche Gesellschaft verpachtet.
- Die Lizenzzahlungen sind in Deutschland Betriebsausgaben, während sie in Dubai nur mit 9 % besteuert werden.
- Allerdings greifen hier die deutschen Sonderregeln wie Zins- und Lizenzschranke (§§ 4h, 4j EStG).
Unser Tipp: Betriebsstätte in Dubai nur mit guter Planung ein Vorteil
Eine Betriebsstätte in Dubai kann steuerliche Vorteile bringen – insbesondere für Kapitalgesellschaften. Gleichzeitig bestehen erhebliche steuerliche Risiken, da Deutschland mit den VAE kein Doppelbesteuerungsabkommen hat und Gewinne daher grundsätzlich auch in Deutschland versteuert werden müssen.
Unsere spezialisierten Steuerberater bei mgp Merla Ganschow & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob und wie sich eine Dubai-Betriebsstätte für Ihr Unternehmen lohnt. Kontaktieren Sie uns hier für eine persönliche Beratung – telefonisch oder online, 24h erreichbar, auch englischsprachig.
Disclaimer
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