Änderung des Gesetzes zum BEPS‑MLI – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung des BEPS‑MLI soll erweitert werden: 62 weitere Steuerabkommen werden erfasst. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, was Unternehmen in der Praxis beachten müssen und welche Schritte nun folgen.

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Erweiterung des BEPS‑MLI‑Umsetzungsgesetzes

Das BEPS‑MLI (Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) wurde im Jahr 2016 von vielen Staaten unterzeichnet. Deutschland hat es ratifiziert, aber die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten. Nun steht eine Gesetzesänderung an, die das Gesetz zur Umsetzung dieses Übereinkommens erweitert.

Was genau wird geändert?

  • Der Referentenentwurf sieht vor, 62 weitere deutsche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aufzunehmen, die bislang nicht dem BEPS‑Mindeststandard entsprechen.
  • Zunächst werden diese Abkommen benannt. Danach müssen weitere Schritte erfolgen: Benennung des jeweiligen Abkommens als vom BEPS‑MLI erfasst, Anpassung des Anwendungsgesetzes und Notifikation an die OECD.
  • Ziel ist, dass Deutschland künftig mehr Steuerabkommen multilateral statt bilateral mittels BEPS‑MLI anpasst.

Warum ist das für Unternehmen relevant?

  • Unternehmen, die in internationalen Geschäftsbeziehungen stehen, sehen sich künftig mit mehrheitlich modifizierten Doppelbesteuerungsabkommen konfrontiert.
  • Die Änderungen können zum Beispiel Auswirkungen haben auf Besteuerungsrechte, Missbrauchs‑Beschränkungen (Art. 7 BEPS‑MLI), Betriebsstättenregelungen und das Verständigungsverfahren.
  • Wer sich bislang auf alte DBA‑Regeln eingestellt hat, muss prüfen: Gelten künftig andere Normen durch Modifikationen über das BEPS‑MLI‑Instrument.

Praxis‑Schritte für Unternehmen

  • Prüfen Sie, ob eines Ihrer Geschäftsaktionen unter ein angesprochenes DBA fällt, das künftig durch das BEPS‑MLI geändert wird.
  • Achten Sie auf die Zeitpunkte der Wirksamkeit: Modifikationen gelten erst nach Benennung, innerstaatlicher Umsetzung und Notifikation.
  • Aktualisieren Sie Ihre Tax‑Governance‑Prozesse: Dokumentation, Vertragsgestaltung, Verrechnungspreise und Betriebsstättenregelung sollten auf mögliche neue DBA‑Normen vorbereitet sein.
  • Konsultieren Sie Ihre Steuerberatung bzw. Rechtsberatung frühzeitig, um strategisch auf die Neuerungen zu reagieren: Anpassung von Verträgen, Prüfung bestehender Strukturen und Planung zukünftiger Entwicklungen.

Bei Fragen zur internationalen Steuerplanung, den Auswirkungen des BEPS‑MLI oder zur Anpassung Ihrer Unternehmensstrukturen stehen wir Ihnen von der Kanzlei mgp gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin – gerne auch in englischer Sprache.

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