Inbound – Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Inbound - Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Unsere Leistungen

  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Abwicklung der gesamten Gründungsmodalitäten mit Notar, Agentur für Arbeit, Sozialversicherungsträgern
  • Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft und Begründung einer Betriebsstätte
  • Buchhaltung, Finanzbuchhaltung, laufende Überprüfung von Steuerbescheiden, betrieblichen Steuererklärungen, Eröffnungsbilanz,  Jahresabschluss, Kommunikation mit Finanzbehörden
  • Reporting an Muttergesellschaft, Erstellung des konzerninternen Controllings
  • Klärung der Besteuerungsfragen bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen
  • Steuerliche Optimierung der grenzüberschreitenden Verrechnungspreisgestaltung
  • Antrag auf Umsatzsteuererstattung

Wir beraten ausländische Unternehmen, welche auf dem deutschen Markt aktiv tätig werden möchten bzw. unterstützen Sie bei in Deutschland bereits vorhandenen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten.

Insbesondere die Rechtsformwahl für eine Betätigung auf dem deutschen Markt ist von entscheidender Bedeutung für den zukünftigen Erfolg einer Investition. Es stehen Ihnen in Deutschland u.a. die folgenden Gesellschaftsformen zur Verfügung:

Einzelunternehmen

  • Einfache Gründungsmodalitäten
  • Grundsätzlich genehmigungsfrei, jedoch gewerberechtliche Besonderheiten beachten (Genehmigungen, Zulassungen)
  • Anmeldung des Gewerbes beim Ordnungsamt
  • Für freie Berufe (Ingenieure, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Journalisten u.a.) nur Anmeldung beim Finanzamt notwendig
  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Besteuerung auf Ebene der Person, nicht des Unternehmen
  • Bei einem eingetragenen Kaufmann (Ausgliederung in Kapitalgesellschaft möglich) findet das HGB und damit die Bilanzierungspflicht Anwendung.
  • Rechnungslegungspflicht (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung nach HGB, je nach Gewinn- und Umsatzgröße)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Mindestens zwei Gesellschafter (auch juristische Personen möglich)
  • Erreichung eines Gemeinsamen Zwecks (auch projektbezogen)
  • Gesamtvertretung (alle dürfen und müssen an jeder Handlung mitwirken, im Innenverhältnis gestaltbar, teils auch mit Außenwirkung
  • Gründung formfrei möglich, außer bei Grundstücken und Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • Kein schriftlicher Vertrag gesetzlich notwendig, aber dringend zu empfehlen
  • Anmeldung des Gewerbes analog dem Einzelunternehmen
  • Freie Berufe (Ingenieure, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) nur Anmeldung beim Finanzamt notwendig
  • Grundsätzlich genehmigungsfrei, jedoch gewerberechtliche Besonderheiten beachten (Genehmigungen, Zulassungen)
  • Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
  • Besteuerung auf Ebene des Unternehmens nur für die Gewerbesteuer (Anrechnung der Gewerbesteuer auf Gesellschafterebene) und Umsatzsteuer
  • Besteuerung des Gewinns für die Einkommensteuer auf Gesellschafterebene

Kommanditgesellschaft (KG)

  • Mindestens ein vollhaftender Gesellschafter (Komplementär)
  • Ein oder mehrere beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)
  • Komplementär kann eine natürliche oder eine juristische Person darstellen
  • Geschäftsführung und Vertretung durch Komplementär
  • Kommanditisten besitzen in der Regel nur Auskunfts- und Stimmrechte im Rahmen der Gesellschafterversammlung
  • Wenn Komplementär juristische Person – GmbH & Co KG getragen
  • Kommanditisten haften nur in Höhe Ihrer Einlage
  • Möglichkeit einer höheren Verlustberücksichtigung des Kommanditisten durch höhere Haftsumme im Register
  • Übersteigende Verluste können nur im Rahmen eines Verlustvortrages in zukünftigen Geschäftsjahren berücksichtigt werden.

Unternehmergesellschaft (UG)

  • Notarielle Gründung, jedoch vereinfachte Gründungsmodalitäten
  • Kein Mindestkapital
  • Mindestens 25% des Jahresüberschusses muss in gesetzliche Gewinnrücklage gestellt werden.
  • Umfirmierung in GmbH möglich
  • Ein oder mehrere Gesellschafter (max. 3 bei Mustervertrag)
  • Mindestens ein Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter
  • Gesellschafterversammlung als oberstes Organ
  • Keine Sachgründung möglich
  • Anteile vererblich und veräußerbar
  • Steuerliche Belastung von ca. 30% (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) auf Ebene der Kapitalgesellschaft

GmbH

  • Notarielle Gründung
  • Mindeststammkapital € 25.000,-
  • Auch Sachgründung mit Sachgründungsbericht möglich
  • Mindestens ein Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter
  • Gesellschafterversammlung als oberstes Organ
  • Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen
  • Trennung von GmbH und Gesellschaftern als Steuersubjekte
  • Verluste der GmbH sind nicht mit Gewinnen auf Gesellschafterebene verrechenbar

Für den Fall, dass Sie als ausländischer Unternehmer Aktivitäten in Deutschland planen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite (Inbound).