Umsatzsteuer – Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Umsatzsteuer - Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Unsere Leistungen

  • Umsatzsteuerliche Beurteilung von grenzüberschreitenden Lieferungen, Lieferketten und Dienstleistungen
  • Umsatzsteuerliche Registrierung von in Deutschland tätigen ausländischen Unternehmern und Erstellung der zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Steuererklärungen
  • Beratungen zum Vorsteuervergütungsverfahren

Mit zunehmender Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen wird die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung bei grenzüberschreitenden Leistungen immer wichtiger.

In diesem Zusammenhang muss in einem ersten Schritt immer der Ort der Leistung für die Beantwortung der Frage zur Steuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht bestimmt  werden. In einem zweiten Schritt sollen Fragen zur fehlerfreien Rechnungsstellung beantwortet werden.

Umsatzsteuervergütungsverfahren (Drittland)

  • Nicht in der EU ansässiger Unternehmer, die für Ihr Unternehmen in Deutschland Leistungen bezogen haben
  • Gegenseitigkeit (identische Regelung) zwischen Deutschland und Drittland
  • Die angefallene Umsatzsteuer muss mit Umsätzen im Ausland in Zusammenhang stehen, für welche der Vorsteuerabzug zu gewähren wäre.
  • Der Antrag ist bis zum 30. Juni des Folgejahres für das Vorjahr zu stellen.
  • Die beantragte Vergütung muss mindestens € 500,- betragen, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist. Andernfalls mindestens € 1.000,-.
  • Die Rechnungen müssen formal ordnungsgemäß sein.
  • Das Unternehmen muss eine Unternehmerbescheinigung der Steuerbehörde seines Landes vorlegen.
  • Antrag nur durch Datenfernübertragung über Bundeszentralamt für Steuern möglich

Umsatzsteuervergütungsverfahren (EU)

Im Vergleich zum Verfahren für im Drittland ansässige Unternehmer gelten einige Besonderheiten innerhalb der EU:

  • Frist zur Antragstellung bis zum 30.09. des Folgejahres für das Vorjahr
  • Die beantragte Vergütung muss mindestens € 50,- für ein Kalenderjahr oder € 400,- für einen kürzeren Zeitraum betragen.
  • Antragstellung im Ansässigkeitsstaat (elektronisches Portal beim Bundeszentralamt für Steuer)