Inbound – Internationales Steuerrecht Privatpersonen

Inbound - Internationales Steuerrecht Privatpersonen

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung aller Ihrer steuerlichen Pflichten in Deutschland.

Sofern Sie weder Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besitzen, aber Einkünfte aus einer Quelle in Deutschland beziehen, sind Sie im Inland beschränkt steuerpflichtig.

Wir erstellen für Sie (Steuerausländer) alle notwendigen Steuererklärungen als beschränkt Steuerpflichtige oder Grenzgänger im Inland. Darüber hinaus überprüfen wir für Sie die Vorteilhaftigkeit einer Antragsveranlagung als unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland. Es gilt dabei immer, die Doppelbesteuerung zwischen den bilateralen Staaten (Wohnsitz- und Quellenstaat) durch Anwendung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zu vermeiden bzw. zu minimieren (Anrechnung oder Freistellung der ausländischen Einkünfte).

Unter anderem unterliegen die folgenden Einkünfte im Inland der beschränkten Steuerpflicht:

  • Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist oder Bildberichterstatter
  • Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen oder für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und des sogenannten Know-hows
  • Vermietungseinkünfte
  • Renteneinkünfte
  • Einkünfte aus gewerblichen oder freiberuflichen Personengesellschaften im Inland
  • Aufsichtsratsvergütungen

Einige dieser Einkünfte unterliegen im Inland einem besonderen Steuerabzug. Für die Abzugssteuer haftet der Vergütungsschuldner (in der Regel der deutsche Auftraggeber). Wir überprüfen für Sie die Möglichkeit eines  Steuerabzuges und die Reduzierung Ihrer Steuerlast im Inland.

Darüber hinaus beraten wir unbeschränkt Steuerpflichtige, welche aufgrund hoher Auslandseinkünfte zukünftig durch Wegzug die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland  bewusst vermeiden wollen (wie z.B. Sportler).