Internationales Steuerrecht

Geschäftliche und private Beziehungen besitzen immer häufiger einen internationalen Bezug. Die steuerrechtlichen Folgen grenzüberschreitender Aktivitäten sind dabei äußert komplex.

Deutschland hat mit ca. 90 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezüglich der Ertragsteuern abgeschlossen. Diese völkerrechtlichen Verträge, welche den nationalen Vorschriften vorgehen regeln, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Staat zusteht. Doppelbesteuerungsabkommen sollen die Besteuerung von Einkünften in mehreren Staaten vermeiden bzw. die Doppelbesteuerung abmindern.

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