Internationales Steuerrecht
Geschäftliche und private Beziehungen besitzen immer häufiger einen internationalen Bezug. Die steuerrechtlichen Folgen grenzüberschreitender Aktivitäten sind dabei äußert komplex.
Deutschland hat mit ca. 90 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezüglich der Ertragsteuern abgeschlossen. Diese völkerrechtlichen Verträge, welche den nationalen Vorschriften vorgehen regeln, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Staat zusteht. Doppelbesteuerungsabkommen sollen die Besteuerung von Einkünften in mehreren Staaten vermeiden bzw. die Doppelbesteuerung abmindern.
Unternehmen
- Rechtsformwahl und Steuerplanung
- Gestaltung von Verrechnungspreisen im Konzern
- Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
- Umsatzsteuerliche Beratung zu grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen & Anträge auf Vorsteuervergütung
- Beratung zu Mitarbeiterentsendungen / Expatriates
- Gründung von Tochterunternehen und Betriebsstätten
- Abwicklung von Finanzbuchführung, Lohnabrechnung und Zahlungsverkehr
- Reporting an ausländische Muttergesellschaft
- Steueranmeldungen für ausländische Künstler / Sportler
Privatpersonen
- Beratung zu ausländischen Einkünften von Steuerinländern
- Steuerliche Beratung beim Wegzug ins Ausland
- Beratung zur Arbeitnehmerentsendung / Expatriates
- Steuererklärungen für Grenzgänger / Grenzpendler
- Beratung zu grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen
- Beratung zu inländischen Einkünften von Steuerausländern
- Steuerliche Beratung beim Zuzug nach Deutschland
- Beratung zu grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen
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